01.06.2023 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Feuchtarbeit – Chirurgen eher nicht mehr betroffen
Bisher wurde das ausschließliche Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen für kumuliert mindestens zwei Stunden als Feuchtarbeit angesehen. Die im Oktober 2022 aktualisierte TRGS 401 (Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen) gibt dies nicht mehr vor.
Weiterhin ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, wobei insbesondere auf Waschfrequenzen zu achten ist.
Eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge ist danach anzubieten bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr am Tag. Im Hinblick auf das Gesundheitswesen ist dies vor allem der Fall bei Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen im häufigen Wechsel mit Waschen der Hände (mehr als zehnmal pro Arbeitstag).
Eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorgeuntersuchung ist anzubieten bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als zwei Stunden am Tag, konkret Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen im häufigen Wechsel mit Waschen der Hände (mehr als fünfmal und bis zu zehnmal pro Arbeitstag).
Wir empfehlen zur Minimierung der Feuchtarbeiten:
- Die Hände im Rahmen der chirurgischen Händedesinfektion, anders als in der 1888 von Fürbringer beschriebenen Methode, nur vor der ersten Operation am Tag, nach Toilettenbenutzung sowie nach sichtbarer Perforation der OP- Handschuhe zu waschen. Dieses Vorgehen beschreiben auch die aktuellen Empfehlungen der KRINKO am RKI „Prävention postoperativer Wundinfektion“ (2018) und „Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens“ (2016). Die meisten Chirurgen dürften demnach heutzutage auch nicht mehr von der Feuchtarbeit betroffen sein.
- Die Tragezeit von (unsterilen) Schutzhandschuhen durch nicht zum OP-Team gehörende Mitarbeiter auf die wirklich notwendigen Kontaktzeiten mit Gefahrstoffen (z. B. Flächendesinfektionslösungen) oder Körpersekreten (Exkreten) sowie Blut zu begrenzen.
- Die jeweilige Gefährdungsbeurteilung durch den Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit durchführen zu lassen.
Das ausschließliche Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen ist nach Definition keine Feuchtarbeit.
Im Anhang 1 der neuen TRGS 401 sind Beispiele für Feuchtarbeit bei Tätigkeiten mit wechselnden Arbeitsbedingungen angegeben. Medizinisches Personal wird darin nicht genannt.
Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.
Parohl N, Popp W, Jatzwauk L, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Feuchtarbeit – Chirurgen eher nicht mehr betroffen. Passion Chirurgie. 2023 Juni; 13(06): Artikel 04_03.
Autoren des Artikels
Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktierenDr. med. vet. Nina Parohl
Ärztl. MitarbeiterinHyKoMed GmbHProf. Dr. rer. nat. et rer. medic. habil. Lutz Jatzwauk
Krankenhaushygiene/ UmweltschutzUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus DresdenDr. rer. nat. Wolfgang Kohnen
Stellvertretender Abteilungsleiter im Bereich Krankenhaushygiene, Krankenhaushygieniker, Beauftragter für das QualitätsmanagementAbteilung für Hygiene und InfektionspräventionUniversitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität MainzVorstand der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH)Weitere Artikel zum Thema
01.10.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Wundspüllösungen müssen steril sein
Sofern eine Wunde gespült werden soll, muss die Spüllösung steril sein. Sofern Leitungswasser benutzt wird, ist Erregerfreiheit mit einem z. B. auf eine Dusche aufgesetzten Sterilfilter (Durchlässigkeit < 0,2 µm) erreichbar. Dieser muss personenbezogen eingesetzt werden, da die Gefahr der retrograden Kontamination und damit der Übertragung von Erregern von der Außenseite der Filterfläche besteht. Wenn der Patient die Wundspülung selbst durchführt, besteht ein Kontaminationsrisiko durch Handlingfehler.
01.09.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Sterile Binden im OP
Es gibt Berichte, dass die Verordnung von sterilen Binden im Rahmen des Sprechstundenbedarfs im OP durch die Prüfungsstelle der Vertragsärzte nicht akzeptiert wurde. Nach deren Meinung würden im OP keine sterilen Binden benötigt.
01.07.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Vorsicht bei gleichzeitiger Anwendung verschiedener Hautdesinfektionsmittel
Zunehmend wird empfohlen, remanent wirksame Hautdesinfektionsmittel einzusetzen, z. B. im Rahmen der präoperativen Hautdesinfektion oder vor dem Legen eines zentralen Venenkatheters (ZVK).
01.06.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Medizinprodukte-Betreiberverordnung geändert
Mit Beginn des Jahres 2017 wurde die Medizinprodukte-Betreiberverordnung geändert. Die Vorschrift, wonach die KRINKO/BfArM-Empfehlung umzusetzen ist, findet sich nicht mehr in § 4, sondern in § 8 der geänderten Verordnung.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.