01.09.2014 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Begriffe steril und desinfiziert – nicht selten falsch verwendet
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/ebook/11330/OEBPS/images/03_Ausgabe_Teaser-750x541.jpg)
Immer wieder werden die Begriffe „steril“ und „desinfiziert“ falsch verwendet. In Gerichtsverfahren kann das den Verdacht nahelegen, dass diese Basis-Begriffe nicht bekannt sind.
„Ich gehe nur mit sterilen Händen an den Patienten” kann allenfalls möglich sein mit sterilen Handschuhen, nicht jedoch nach einer Händedesinfektion der normalen Hände. Steril bedeutet immer, dass keine vermehrungsfähigen Bakterien, Pilze oder Viren mehr vorhanden sind, auch keine bakteriellen Sporen. Dieser Zustand ist nur durch Sterilisation zu erreichen, z. B. im Autoklaven. Real wird bei der chirurgischen Händedesinfektion eine Keimzahlreduktion um maximal den Faktor 1.000 erreicht.
„Steriles Abwaschen” (wie oft geschrieben) vor der OP gibt es nicht: Der Patient wird nicht „abgewaschen”, sondern es wird Desinfektionslösung verteilt. Das Ergebnis der präoperativen Hautdesinfektion – so der korrekte Begriff – ist nicht eine sterile Haut, sondern eine desinfizierte Haut. Es können also noch Bakterien auf ihr sein – aber nur so viele, dass sie keine Infektion mehr hervorrufen können.
Die in Schadensersatz-Prozessen oft vorgebrachte Argumentation, dass die Wundinfektion logisch sei, da die präoperative Hautdesinfektion gar nicht alle Bakterien abtöte, ist vielleicht in extrem seltenen Fällen zutreffend, aber nicht bei den allermeisten Wundinfektionen.
Auf trockenen, talgdrüsenarmen Arealen der Haut findet man üblicherweise Keimzahlen im Bereich von 102-103 Keimen/cm2, am Abdomen 103-104 Keime/cm2.
Bei der Desinfektion erwartet man eine Keimzahlreduktion um den Faktor 1.000 bis 100.000. Nach Hautantiseptik verbleiben durchschnittlich 10 Keime/cm2 auf der Haut. Dabei handelt es sich um residente Hautflora, insbesondere S. epidermidis, die vor allem in den Haarfollikeln lokalisert sind. E. coli oder S. aureus zählen dagegen zur transienten Hautflora, die gerade durch die präoperative Hautdesinfektion abgetötet werden sollen.
Der Hygienetipp gibt die Meinung der Autoren wieder.
Autoren des Artikels
![Profilbild von Klaus-Dieter Zastrow](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/65/5821c9f644c59-bpfull.jpg)
Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow
Chefarzt des Hygiene-Instituts der REGIOMED-Kliniken Bayern/ Thüringen kontaktieren![Profilbild von Walter Popp](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/20987/b535e5912d16dfcafdd75537ab2cff2a-bpfull.png)
Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
01.10.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Wundspüllösungen müssen steril sein
Sofern eine Wunde gespült werden soll, muss die Spüllösung steril sein. Sofern Leitungswasser benutzt wird, ist Erregerfreiheit mit einem z. B. auf eine Dusche aufgesetzten Sterilfilter (Durchlässigkeit < 0,2 µm) erreichbar. Dieser muss personenbezogen eingesetzt werden, da die Gefahr der retrograden Kontamination und damit der Übertragung von Erregern von der Außenseite der Filterfläche besteht. Wenn der Patient die Wundspülung selbst durchführt, besteht ein Kontaminationsrisiko durch Handlingfehler.
01.09.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Sterile Binden im OP
Es gibt Berichte, dass die Verordnung von sterilen Binden im Rahmen des Sprechstundenbedarfs im OP durch die Prüfungsstelle der Vertragsärzte nicht akzeptiert wurde. Nach deren Meinung würden im OP keine sterilen Binden benötigt.
01.07.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Vorsicht bei gleichzeitiger Anwendung verschiedener Hautdesinfektionsmittel
Zunehmend wird empfohlen, remanent wirksame Hautdesinfektionsmittel einzusetzen, z. B. im Rahmen der präoperativen Hautdesinfektion oder vor dem Legen eines zentralen Venenkatheters (ZVK).
01.06.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Medizinprodukte-Betreiberverordnung geändert
Mit Beginn des Jahres 2017 wurde die Medizinprodukte-Betreiberverordnung geändert. Die Vorschrift, wonach die KRINKO/BfArM-Empfehlung umzusetzen ist, findet sich nicht mehr in § 4, sondern in § 8 der geänderten Verordnung.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.