01.06.2024 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Achtung bei Wechsel der Händedesinfektionsmittel
Händedesinfektionsmittel müssen in der VAH-Liste (Verbund für Angewandte Hygiene e.V.) gelistet sein.
Bei der hygienischen Händedesinfektion war es früher einfach, da praktisch alle Präparate eine Einwirkzeit von 30 Sekunden hatten. Dies entsprach auch der Praxis, dass bei gründlicher Verteilung (ca. 3 ml) und Verreibung es etwa 30 Sekunden dauert, bis die Hände trocken sind.
Neuerdings ist zu beachten, dass inzwischen auch Händedesinfektionsmittel auf dem Markt und beim VAH gelistet sind, die eine Minute Einwirkzeit haben oder wesentlich mehr Milliliter für die Desinfektion benötigen (z. B. 2 x 3 ml oder 1 x 8 ml).
Eine Minute Einwirkzeit ist für die hygienische Händedesinfektion völlig unrealistisch.
Außerdem sinkt die Bereitschaft der Mitarbeiter zur Händedesinfektion, wenn diese länger dauert. Daher sollten derartige Präparate nicht eingesetzt werden.
Das Argument, dass der Liter billiger ist, kann sich ohnehin leicht aufheben, wenn größere Volumina zur Anwendung kommen sollen.
Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.
Prof. Dr. med. Prof. h. c. (MNG) Walter Popp
Ärztlicher Leiter
HyKoMed GmbH
Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH)
Prof. Dr. rer. nat. et rer. medic. habil. Lutz Jatzwauk
Krankenhaushygiene/Umweltschutz
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden
Dr. rer. nat. Wolfgang Kohnen
Stellvertretender Abteilungsleiter Krankenhaushygiene
Beauftragter für das Qualitätsmanagement
Abteilung für Hygiene und Infektionsprävention
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH)
Chirurgie+
Jatzwauk L, Popp W, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Achtung bei Wechsel der Händedesinfektionsmittel. Passion Chirurgie. 2024 Juni; 14(06/II): Artikel 04_03.
Autoren des Artikels
![Profilbild von Walter Popp](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/20987/b535e5912d16dfcafdd75537ab2cff2a-bpfull.png)
Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktieren![Profilbild von Wolfgang Kohnen](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/24806/5e2ac57dacac8-bpfull.jpg)
Dr. rer. nat. Wolfgang Kohnen
Stellvertretender Abteilungsleiter im Bereich Krankenhaushygiene, Krankenhaushygieniker, Beauftragter für das QualitätsmanagementAbteilung für Hygiene und InfektionspräventionUniversitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität MainzVorstand der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH)![Profilbild von Lutz Jatzwauk](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/24805/5e2ac486e52ab-bpfull.jpg)
Prof. Dr. rer. nat. et rer. medic. habil. Lutz Jatzwauk
Krankenhaushygiene/ UmweltschutzUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus DresdenWeitere Artikel zum Thema
25.01.2021 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Welche Qualifikation braucht der Krankenhaushygieniker?
Die Umsetzung der Krankenhaushygiene-Verordnungen der Bundesländer fordert nach Ablauf der Übergangsregelungen von zahlreichen stationären, aber auch ambulanten Gesundheitseinrichtungen zwingend die Bestellung eines Krankenhaushygienikers.
15.11.2020 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Berufskrankheiten durch Infektionen
Im Gesundheitswesen können Infektionen nach der Berufskrankheiten-Ziffer BK 3101 („Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war“) anerkannt werden.
11.11.2020 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Meldepflichten nach Infektionsschutzgesetz
Die parallel existierende Meldepflicht für Untersuchungslaboratorien nach § 7 IfSG für Labornachweise definierter Krankheitserreger entbindet den die Krankheitsdiagnose stellenden Arzt nicht von der o.g. ärztlichen Meldepflicht.
01.11.2020 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Wasser und Abwasser
Die KRINKO hat im März ihre „Anforderungen der Hygiene an abwasserführende Systeme in medizinischen Einrichtungen“ veröffentlicht. Betroffen sind unter anderem Waschbecken, WC-Becken, Duschbecken, Abflüsse von Badewannen, Speibecken in Dentaleinheiten, Ausgussbecken, Steckbeckenspüler und Abwasserabläufe in Küchen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.