25.01.2021 Vergütung
Honorarbericht der KBV vom 3. und 4. Quartal 2018
Der Honorarbericht und die Kennzahlen erscheinen quartalsweise. Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) überträgt der KBV die Aufgabe, einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen, über die Bereinigungssummen und über den Honorarumsatz je Arzt und je Arztgruppe zu veröffentlichen.
Nunmehr liegt auch der Bericht über die Honorarentwicklung im dritten und vierten Quartal 2018 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitrum vor.
HIER finden Sie neben den aktuellsten Honorarberichten der KBV Informationen zu weiteren Arztgruppen, Zeiträumen und Kennzahlen.
HIER finden Sie ein PDF zum 3. Quartal 2018
HIER finden Sie ein PDF zum 4. Quartal 2018
Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR
Herbert-Lewin-Platz 2
10623 Berlin
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Der Behandlungsfall dauert bei Privatpatienten einen Monat und bei BG-Patienten drei Monate. Ein Behandlungsfall ist für die GOÄ also verstrichen, wenn sich der Monatsname geändert und das Datum um mindestens eins erhöht hat. Wenn ein Privatpatient erstmals am 1. September behandelt wird, beginnt der neue Behandlungsfall am 2. Oktober. Für einen BG-Patienten jedoch erst am 2. Dezember.
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