16.03.2020 Politik
Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit Coronavirus
Auch Beschäftigte von nicht-medizinischen Hilfeleistungsunternehmen und Einsatzkräfte der (freiwilligen) Feuerwehr sind durch die Art ihrer Tätigkeit besonders betroffen von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-ScV-2. Wie können sie sich schützen? Was können Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen tun, um die eigene Arbeitsfähigkeit aufrecht zu erhalten? Eine neue “Fachbereich AKTUELL” der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) fasst Informationen und Hinweise zusammen.
Einsatzkräfte können auf verschiedenste Art in Kontakt mit Personen kommen, bei denen der Verdacht einer SARS-CoV-2 Infektion besteht oder die bereits erkrankt sind: zum Beispiel im Rahmen von Erstversorgungen, technischen Rettungen oder Amtshilfe für Polizei oder Gesundheitsbehörden. Hierzu hat das Robert-Koch Institut ein Frageschema entwickelt, um schnell festzustellen, welche Maßnahmen notwendig sind.
Haben Einsatzkräfte im Rahmen eines Einsatzes Kontakt zu einem Abklärungsfall, einem begründeten Verdachtsfall oder einem bestätigtem COVID-19 Fall, wird folgendes Vorgehen empfohlen:
- Verwendung der PSA 42 bzw. 43 oder 51 gemäß DGUV Information 205-014 Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr. Die konkret einzusetzende PSA-Form muss jeweils lagebedingt festgelegt werden.
- Vorgehen im Einsatz gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 500 Einheiten im ABC-Einsatz sowie der DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren.
- Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln vor, während und nach der Einsatztätigkeit.
- Weitere Einsatzmaßnahmen können auch dem Merkblatt 10-035 (PDF, 350 KB) der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes entnommen werden.
Hinweise für Einsatzstellen
Feuerwehr und Hilfeleistungsorganisationen gehören zur kritischen Infrastruktur. Es ist deshalb notwendig, dass die Einsatzleitstellen Maßnehmen treffen, die helfen, den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten. Gefährdet wird er zum Beispiel, wenn umfassende Quarantänemaßnahmen notwendig werden.
Folgende Maßnahmen können zum Beispiel helfen, dies zu verhindern:
- die üblichen Regeln zur Händehygiene, Hustenetikette und zum Begrüßungsabstand einhalten
- Einsatzkräfte mit Erkältungsanzeichen melden dies an die Einheitsführung und halten sich vom Dienstbetrieb fern
- Sicherung des Einsatz- und Dienstbetriebes durch Hygienemaßnahmen sowie Beschränkung von Kontakten auf das notwendige Maß, z. B. keine Besuchergruppen empfangen
Neben diesen allgemeinen Hinweisen empfiehlt das DGUV-Papier noch weitergehende Maßnahmen für die Verantwortlichen der Feuerwehr. Dazu zählt auch die Erstellung eines Pandemieplans, der alle Maßnahmen zusammenfasst und Ansprechpartner für alle Beteiligten ausweist.
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin, www.dguv.de
Weitere Artikel zum Thema
04.03.2022 Politik
Lauterbach beeindruckt von ärztlicher Unterstützung in Ukraine-Krise
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist beeindruckt, wie schnell und deutlich die Ärzteschaft ihre Unterstützung in der Ukraine Krise signalisiert hat.
01.03.2022 Politik
Unterstützung für die Ukraine!
Der BDC schließt sich der Solidaritätsbekundung der Bundesärztekammer gegenüber der ukrainischen Bevölkerung und der Kolleginnen und Kollegen an. Hier finden Sie Informationen zu Spendenmöglichkeiten.
01.03.2022 Corona
Corona-Pandemie auf Organspenden fast ohne Einfluss
Die Corona-Pandemie hatte - wenigstens bisher - nahezu keinen Einfluss auf die Anzahl postmortaler Organspender: So blieb diese Zahl mit 933 Spendern im Jahr 2021 konstant im Vergleich zu 2019 (932). Die Anzahl der entnommenen Organe war 2021 (2.905) im Vergleich zum Vorvorjahr (2.995) nur leicht rückläufig.
01.03.2022 Politik
BDC-Praxistest: Behandlungsfehler als ärztliche Sorgfaltspflichtverletzung in Abgrenzung zur Komplikation bei unerwünschtem Ausgang einer ärztlichen Maßnahme
Ein Bericht aus der Arbeit der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein mit Hinweisen zur Fehlervermeidung und zum Vorgehen, wenn eine Fehlervermutung vorliegt. Die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein wurde als zweite Kommission in Deutschland nach Bayern am 01. Dezember 1975 gegründet.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.