01.01.2019 BDC|News
Hilfe bei Datenschutz-Fragen
Datenschutzbeauftragter des BDC für Ihre Praxis
Der BDC ermöglicht seinen Mitgliedern im Rahmen von individuellen Einzelvertragsvereinbarungen gemeinsam mit dem BDC-Datenschutzbeauftragten Herrn Menge die neue Datenschutzgrundverordnung in der eigenen Praxis zu organisieren und einzuhalten.
Kontakt und Information via BDC: Tel: 030/28004-150 oder [email protected]
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Angemessene Summen in der Haftpflichtversicherung
Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), das am 20. Juli 2021 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht für Vertragsärztinnen und -ärzte festgeschrieben. Wer also mit den Kassen abrechnet, muss nachweisen, dass sie oder er gegen die Haftpflichtgefahren aus der Berufsausübung ausreichend versichert ist.
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