15.03.2019 Politik
Herausforderungen der Zukunft gemeinsam bewältigen
Zu der heutigen Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery:
„Das heute vom Bundestag verabschiedete Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) enthält vernünftige Ansätze. Anders als in früheren Zeiten sieht es nicht nur neue Aufgaben für Ärztinnen und Ärzte vor, es vergütet sie zum Teil auch zusätzlich. Das Geld muss der Leistung folgen. Wenn die Politik auch künftig dieses Prinzip beherzigt, wäre für die Patientenversorgung viel erreicht.
Mit großer Sorge betrachten wir aber die zunehmenden Eingriffe des Staates in die Arbeit der Selbstverwaltung. Zwei Beispiele: Staatliche Vorgaben zur Praxisführung helfen niemandem, sie halten aber junge Ärztinnen und Ärzte von einer Niederlassung ab. Damit werden die selbstgesetzten Ziele der Koalition beim TSVG in ihr Gegenteil verkehrt. Und auch die neuen Mehrheitsanteile des Staates in der Gesellschaft zum Aufbau der Telematik (gematik) schaden mehr, als dass sie nützen. Damit werden in der gematik diejenigen an den Rand gedrängt, die tagtäglich mit den digitalen Anwendungen arbeiten.
Vor uns liegen enorme Herausforderungen, die die Politik nur gemeinsam mit der Selbstverwaltung meistern kann. Es gilt, der schleichenden Übernahme unseres Gesundheitswesens durch Großinvestoren Einhalt zu gebieten. Im TSVG finden sich dafür nur erste Ansätze, die wir weiter ausbauen müssen. Wir brauchen zudem Lösungen, wie wir dem Fachkräftemangel bei gleichzeitig wachsendem Versorgungsbedarf, entgegenwirken. Wir müssen Chancen und Risiken der Digitalisierung für Patienten und Ärzte abwägen und die neuen technischen Möglichkeiten praxistauglich machen. Und wir müssen den Ausbau der sektorenübergreifenden Versorgung entschlossen voranbringen.
Diese Aufgaben kann die Politik nur gemeinsam mit den Akteuren vor Ort bewältigen. Sie sollte die Organisationen der Selbstverwaltung deshalb stärken, nicht schwächen.“
Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 14.03.2019
Weitere Artikel zum Thema
01.11.2018 Krankenhaus
Bundessozialgericht beschränkt belegärztliche Abrechnung auf die Bettenzahl
Mit Urteil vom 29.11.2017, AZ: 6 KA 33/16 R beschränkt das BSG den belegärztlichen Versorgungsauftrag auf die im Krankenhausplan ausgewiesene Bettenzahl der Fachabteilung. Hintergrund des Urteils ist die Honorarrückforderung einer Kassenärztlichen Vereinigung: Ein Belegarzt mit fünf Betten hatte mit 898 Belegungstagen die möglichen Belegungstage von 460 Tagen (92 Tage mal 5) weit überschritten.
01.11.2018 Krankenhaus
Notruf aus allen Krankenhäusern an die Politik: Überregulierung und Misstrauensbürokratie im Krankenhaus
Kein anderer Bereich im deutschen Gesundheitswesen hat in den vergangenen Jahren so viele Reformen erfahren wie der Krankenhausbereich. Über die Jahre ist so eine administrative Überregulierung entstanden, die angesichts ihres Umfangs, ihrer Komplexität und Regelungstiefe über alle Maßen hervorsticht.
26.10.2018 Politik
PraxisBarometer zeigt Stand der Digitalisierung in Praxen
Die Digitalisierung ist in den Praxen der Ärzte und Psychotherapeuten weit vorangeschritten. Das ergab das erstmals von der KBV in Auftrag gegebene PraxisBarometer, wofür rund 1.750 Ärzte und Psychotherapeuten befragt wurden. Mit dieser Analyse liegt erstmals eine umfassende, repräsentative Erhebung mit belastbaren Zahlen vor, wie KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen am Dienstag bei der Vorstellung des PraxisBarometers sagte.
17.10.2018 Krankenhaus
Marburger Bund fordert grundlegende Reform des DRG-Systems
Der Ansatz ist vielversprechend, das Ergebnis aber widersprüchlich. Zu dieser Einschätzung gelangt der Marburger Bund bei der Beurteilung des Regierungsentwurfs für das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.