15.03.2019 Politik
Herausforderungen der Zukunft gemeinsam bewältigen
Zu der heutigen Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery:
„Das heute vom Bundestag verabschiedete Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) enthält vernünftige Ansätze. Anders als in früheren Zeiten sieht es nicht nur neue Aufgaben für Ärztinnen und Ärzte vor, es vergütet sie zum Teil auch zusätzlich. Das Geld muss der Leistung folgen. Wenn die Politik auch künftig dieses Prinzip beherzigt, wäre für die Patientenversorgung viel erreicht.
Mit großer Sorge betrachten wir aber die zunehmenden Eingriffe des Staates in die Arbeit der Selbstverwaltung. Zwei Beispiele: Staatliche Vorgaben zur Praxisführung helfen niemandem, sie halten aber junge Ärztinnen und Ärzte von einer Niederlassung ab. Damit werden die selbstgesetzten Ziele der Koalition beim TSVG in ihr Gegenteil verkehrt. Und auch die neuen Mehrheitsanteile des Staates in der Gesellschaft zum Aufbau der Telematik (gematik) schaden mehr, als dass sie nützen. Damit werden in der gematik diejenigen an den Rand gedrängt, die tagtäglich mit den digitalen Anwendungen arbeiten.
Vor uns liegen enorme Herausforderungen, die die Politik nur gemeinsam mit der Selbstverwaltung meistern kann. Es gilt, der schleichenden Übernahme unseres Gesundheitswesens durch Großinvestoren Einhalt zu gebieten. Im TSVG finden sich dafür nur erste Ansätze, die wir weiter ausbauen müssen. Wir brauchen zudem Lösungen, wie wir dem Fachkräftemangel bei gleichzeitig wachsendem Versorgungsbedarf, entgegenwirken. Wir müssen Chancen und Risiken der Digitalisierung für Patienten und Ärzte abwägen und die neuen technischen Möglichkeiten praxistauglich machen. Und wir müssen den Ausbau der sektorenübergreifenden Versorgung entschlossen voranbringen.
Diese Aufgaben kann die Politik nur gemeinsam mit den Akteuren vor Ort bewältigen. Sie sollte die Organisationen der Selbstverwaltung deshalb stärken, nicht schwächen.“
Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 14.03.2019
Weitere Artikel zum Thema
06.06.2019 Stellungnahmen
Stellungnahme: BDC begrüßt MDK-Reformgesetz
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e. V. (BDC) begrüßt den „Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz“.
05.06.2019 Arbeitsrecht
Honorarärzte im Krankenhaus sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig
Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, sind in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 12 R 11/18 R als Leitfall).
04.06.2019 Politik
KBV: Digitale Versorgungsstruktur etablieren
Aktiver und gleichberechtigter Akteur wollen Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beim Digitalisierungsprozess in der ambulanten Versorgung sein. Um dieses Ziel zu erreichen, wird sich der Vorstand der KBV im weiteren Gesetzgebungsverfahren des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) für den Aufbau einer gemeinsamen digitalen Versorgungsstruktur einsetzen. Den Auftrag dazu hat er von der Vertreterversammlung (VV) der KBV erhalten.
03.06.2019 Politik
Zi-Studie: Belegärztliche Versorgung auf dem Rückzug
Im Jahr 2012 lag der Anteil der belegärztlichen Versorgung im Verhältnis zu den Behandlungen in den Hauptabteilungen der Krankenhäuser deutschlandweit bei etwa 3,9 Prozent und ging bis zum Jahr 2016 auf 2,8 Prozent zurück.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.