07.08.2023 Politik
Gutachten zur Potentialanalyse der Regierungskommission
Ergebnis der Arbeit: Die Analyse der Regierungskommission verkenne in ihren Grundaussagen die Lebensrealität in der Qualitätssicherung der Krankenhäuser und die umfassenden bereits bestehenden Qualitäts- und Strukturvorgaben, welche die Kliniken bereits jetzt erfüllen müssen und welche, wie beispielsweise das MDK-Reformgesetz als Grundlage der Strukturprüfungen, aus der Feder des Ministeriums stammen.
Es würden die Strukturvorgaben zur Qualität und die bestehenden Notfallstufenvorgaben vergleichbar
zu den Leveln des Gemeinsamen Bundesausschusses ebenso ausgeklammert, wie der Bund über die
Tatsache hinwegblicke, dass es zur Prüfung der Einhaltung von Qualitätsindikatoren eigene vom Bun-
desgesundheitsministerium ins Leben gerufene Institute wie das das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) gibt.
Obwohl die Krankenhausstatistik des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK), ein dem Bundesgesundheitsministerium zugeordnetes Institut vollumfänglich verfügbar und in der Kalkulation und Statistik sehr erfahren und für die Auswertung Komplettdatensätze biete, würde zur Analyse auf eingeschränktere Krankenkassendaten zugegriffen.
gen, wobei ein wesentlicher Aspekt die Nutzung unterschiedlicher Datenquellen ohne Prüfung deren
Zusammenführbarkeit zu sein scheine. Erschwert würde die Replizierbarkeit durch den fehlenden öffentlichen Zugang auf einen Teil diese Datenquellen. Die für die Stellungnahme verwendeten Daten würden zudem nur bis zum Jahr 2017 reichen.
Quellen: Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling e.V. (Gutachten)
Ärzteblatt
Weitere Artikel zum Thema
08.11.2022 BDC|News
BDC in Rheinland-Pfalz unterstützt KV-Forderung nach Inflationsausgleich
In einer Pressemitteilung fordern heute (8.11.2022) die KV Rheinland-Pfalz und 30 ärztliche Berufsverbände - darunter auch der BDC-Landesverband Rheinland-Pfalz - einen Inflationsausgleich für niedergelassene Vertragsarzt- und Vertragspsychotherapeutenpraxen.
07.11.2022 DRG
Finanzierung der deutschen Krankenhäuser soll reformiert werden
Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach erklärte auf der 140. Hauptversammlung
01.11.2022 Politik
Zwei gelebte Projekte stellen sich vor
Presseagentur Gesundheit: Worum geht es bei dem Projekt? Universitätsklinikum Bonn: Ein Ziel der Förderungen im Rahmen des Krankenhauszukunftgesetz (KHZG) ist die verstärkte Einbindung des Patienten in den Behandlungsprozess. Schon zu Beginn soll die Aufnahme des Patienten insbesondere im ambulanten Umfeld deutlich verbessert werden. Wir etablieren daher einen Self-Check-In für die Patienten. Ähnlich wie beim Flughafen-Check-In werden in zentralen Klinikbereichen Patientenkioske aufgestellt, an denen die Patienten die administrative Aufnahme selbst durchführen können: Nach Einlesen der Versichertenkarte, elektronischer Unterschrift unter die Aufnahmedokumente und Einscannen von mitgebrachten Befunden werden die Patienten auf ihren aktuellen Termin hingewiesen und in den Wartebereich der entsprechenden Ambulanz geleitet. Von dort können sie dann direkt über ein ins Krankenhausinformationssystem (KIS) integriertes Aufrufsystem in den Behandlungsraum gerufen werden. Auch der Ruf per SMS ist möglich, sodass die Patienten nicht an den Warteraum gebunden sind.
27.10.2022 Vergütung
BfArM veröffentlicht OPS 2023
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn/Köln hat mit Meldung vom 27.10.2022 die endgültige Fassung des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) 2023 veröffentlicht.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.