01.12.2016 BDC|News
Gemeinsam stark
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
ähnlich dem so häufig angeführten Vergleich von „des Kaisers neuen Kleidern“ erhalten Sie heute die erste Ausgabe der gemeinsamen Mitgliederzeitung der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie und dem Berufsverband der Deutscher Chirurgen als weiteren Hinweis für die Umsetzung der angestrebten Einheit der deutschen Chirurgie. Bemühungen um mehr Gemeinsamkeiten in unserem Fachgebiet bei Wahrung der individuellen Eigenständigkeit bestehen seit langem, ließen sich allerdings nur schwierig realisieren; teilweise auch mitbedingt durch eher enttäuschende Ergebnisse von sogenannten Tiefeninterviews mit Vertretern der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Berufsverbänden aus dem Jahre 2013.
Gerade aber bei Berücksichtigung der in den Satzungen vorgegebenen Zielsetzungen mit Förderung und Koordination der wissenschaftlichen Tätigkeiten aller in Deutschland tätigen Chirurgen bzw. bei Erhalt und Weiterentwicklung einer leistungsfähigen Chirurgie die Belange aller Chirurgen zu wahren und zu fördern, erscheint es mehr als sinnvoll, wenn die wissenschaftlichen Fachgesellschaften und die entsprechenden Berufsverbände in vielen Belangen gemeinsam agieren. Nur so kann das zweifelsfrei vorhandene Potenzial der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie als eine der ältesten wissenschaftlichen Gesellschaften weltweit und das des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen als Europas größter Chirurgenverband auch wirklich genutzt wird. Unter dem Aspekt „together everybody achieves more“ könnte es mit Teamgeist gelingen, mehr Gehör und Aufmerksamkeit bei der zunehmenden Zahl von Selbstverwaltungsorganen und politischen Entscheidungsträgern zu finden. In der derzeitigen gesundheits- und berufspolitischen Situation in unserem Lande kann man in der Tat nur gemeinsam stark auftreten, um sich auch etwaige Einflussmöglichkeiten zu eröffnen.
Herausforderungen hierzu gibt es genügend und exemplarisch seien nur die Novellierungen der Musterweiterbildungsordnung und der Gebührenordnung für Ärzte, Definition von Qualitätsparametern bei entsprechend geplanter Vergütung, das Krankenhausstruktur – oder Antikorruptionsgesetz genannt. Im Bereich der Weiterbildungsordnung ist es nun bereits gelungen, eine einstimmige Empfehlung an die zuständige Kommission der Bundesärztekammer abzugeben. Der Weg zur weiteren Akzeptanz gemeinsamer Beschlüsse von Fachgesellschaften und Berufsverbänden wird sicherlich nicht einfach sein, aber erste Schritte zeichnen sich ab, wie die Präsidialgespräche mit der Bundesärztekammer zum jeweiligen Jahresbeginn oder Einladungen an die offiziellen Vertreter der Fachgesellschaften und Berufsverbände aus dem Bundesministerium für Gesundheit zur aktiven Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen.
Im Sinne der engeren Kooperation ist mittlerweile auch eine gemeinsame Pressestelle eingerichtet worden. Dabei entstand auch die gemeinsam herausgegebene Zeitschrift für unsere Mitglieder, deren Probeexemplar im Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie eine durchaus positive Resonanz gefunden hat. Machen Sie sich also ein Bild über die „neuen Kleider“ unserer Mitgliederzeitschrift, wobei die Herausgeber sich über ihre Anmerkungen, kritische Stellungnahmen und konstruktive Anregungen freuen würden.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familie und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Autoren des Artikels
Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer
Präsident des Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)Referat Presse- & Öffentlichkeitsarbeit/WeiterbildungskommissionLuisenstr. 58/5910117Berlin kontaktierenProf. Dr. med. Tim Pohlemann
Sprecher des Wehrmedizinischen BeiratsKlinik für Unfall-, Hand- und WiederherstellungschirurgieUKS – Universitätsklinikum des SaarlandesHomburg kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
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Rechtsbeistand für BDC-Mitglieder
Nachdem im April 1960 der Berufsverband gegründet war, beschloss acht Jahre später der geschäftsführende Vorstand in Hamburg in seiner Sitzung am 10.02.1968 die Schaffung eines Justitiariats und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit dem Justitiar, Prof. Dr. med. h.c. W. Weißauer. Professor Weißauer erklärte sich damals bereit, für die Beratung in grundsätzlichen rechtlichen Fragen, die mit der Berufspolitik zusammenhängen, zur Verfügung zu stehen und zwar in folgenden juristischen Bereichen: Arztrecht, Straf-, Zivil-, Verfassungs- und öffentliches Recht. 1968 hatte der BDC 1.433 Mitglieder, sein Kassenstand betrug 50.158,61 DM.
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