Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag (16.9.2021) die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten, für ärztlich verordnete Leistungen sowie für die telefonische Beratung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Gründe für die Verlängerung Angesichts sind die leichte Übertragbarkeit der Delta-Variante des Coronavirus und die nur langsam voranschreitende Impfung der Bevölkerung.
Die Verlängerung betrifft die Sonderregeln, deren Geltungsdauer nicht an die epidemische Lage nationaler Tragweite geknüpft ist, sondern vom G-BA befristet beschlossen wurden.
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