05.10.2023 Politik
G-BA will gegen BMG klagen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute angekündigt, juristische Schritte gegen die Beanstandung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) an seinem Richtlinien-Beschluss zur Ersteinschätzung in der stationären Notfallversorgung einzulegen. Die neue Richtlinie regelt qualitative, personelle sowie organisatorische Details für ein neues Verfahren im Umgang mit Hilfesuchenden in Notaufnahmen von Krankenhäusern. Ziel ist es, Hilfesuchende entsprechend des konkreten medizinischen Bedarfs entweder in die ambulante oder stationäre Versorgung zu lenken. Ohne eine rechtliche Freigabe des Beschlusses durch die Aufsichtsbehörde kann die neue Richtlinie nicht in Kraft treten. Die angestrebte Entlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser kommt damit nicht zum Tragen. Laut BMG würden die Regelungen der G-BA-Richtlinie würden die Patientensicherheit gefährden.
Das BMG hatte in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde Kritik am G-BA-Beschluss vom 6. Juli 2023 geübt und ihn als „rechtswidrig“ eingestuft.
Weitere Artikel zum Thema
01.04.2015 Politik
Die Arbeit der UEMS und der UEMS-Sektion Chirurgie
Die Einladung von „Passion Chirurgie“, einen Artikel über die Arbeit,
01.04.2015 Politik
Das Netzwerk zertifizierter Skills-Trainingszentren in Europa (NASCE) der UEMS
Im Jahr 2014 wurde NASCE (Network of Accredited Skills Centres
01.04.2015 Politik
Der Preis des Geldes
Die Unsicherheiten in Negativzinsen stellen grundlegende Wirtschaftsmechanismen in Frage Negative
01.03.2015 Politik
Griechenland – Schicksal des Euro?
Durch den Wahlausgang wird das Scheitern der bisherigen Rettungsbemühungen offensichtlich
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.