05.10.2023 Politik
G-BA will gegen BMG klagen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute angekündigt, juristische Schritte gegen die Beanstandung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) an seinem Richtlinien-Beschluss zur Ersteinschätzung in der stationären Notfallversorgung einzulegen. Die neue Richtlinie regelt qualitative, personelle sowie organisatorische Details für ein neues Verfahren im Umgang mit Hilfesuchenden in Notaufnahmen von Krankenhäusern. Ziel ist es, Hilfesuchende entsprechend des konkreten medizinischen Bedarfs entweder in die ambulante oder stationäre Versorgung zu lenken. Ohne eine rechtliche Freigabe des Beschlusses durch die Aufsichtsbehörde kann die neue Richtlinie nicht in Kraft treten. Die angestrebte Entlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser kommt damit nicht zum Tragen. Laut BMG würden die Regelungen der G-BA-Richtlinie würden die Patientensicherheit gefährden.
Das BMG hatte in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde Kritik am G-BA-Beschluss vom 6. Juli 2023 geübt und ihn als „rechtswidrig“ eingestuft.
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05.04.2018 Politik
Reduzierung der Wartezeiten bei Ärzten
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), begrüßt die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, noch vor der Sommerpause gesetzliche Schritte zur Reduzierung der Wartezeiten bei niedergelassenen Ärzten einzuleiten. „Dass GKV-Versicherte länger auf einen Termin beim Arzt warten müssen als privat Versicherte oder Selbstzahler, ist nicht länger hinzunehmen“, erklärte Elsner.
04.04.2018 Aus- & Weiterbildung
Wer nur die Köpfe zählt, macht es sich zu einfach
„Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland steigt, aber wer nur Köpfe zählt, macht es sich zu einfach. Die Realität ist komplexer. Uns fehlen Arztstunden. Und wenn wir nicht endlich entschieden gegensteuern und mehr Ärzte ausbilden, dann wird sich dieser Mangel verschärfen.“ So kommentierte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), die Ärztestatistik für das Jahr 2017.
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Telematik-Rollout: Politik muss den Tatsachen ins Auge sehen
Wegen Lieferschwierigkeiten der Industrie fordert die KBV eine Fristverlängerung zur Ausstattung der Praxen für die Telematikinfrastruktur (TI). Auch finanziell müsse nachverhandelt werden, sagt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.
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EU-Datenschutzgrundverordnung: Praxisinformation
Die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union gilt vom 25. Mai 2018 an. Zusammen mit dem im Juli 2017 neu gefassten Bundesdatenschutzgesetz erfolgte eine grundlegende Neuordnung des Datenschutzrechts in Deutschland. Diese datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind auch für Ärztinnen und Ärzte relevant. Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben deshalb ihre Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis aktualisiert und ergänzt.
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