05.10.2023 Politik
G-BA will gegen BMG klagen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute angekündigt, juristische Schritte gegen die Beanstandung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) an seinem Richtlinien-Beschluss zur Ersteinschätzung in der stationären Notfallversorgung einzulegen. Die neue Richtlinie regelt qualitative, personelle sowie organisatorische Details für ein neues Verfahren im Umgang mit Hilfesuchenden in Notaufnahmen von Krankenhäusern. Ziel ist es, Hilfesuchende entsprechend des konkreten medizinischen Bedarfs entweder in die ambulante oder stationäre Versorgung zu lenken. Ohne eine rechtliche Freigabe des Beschlusses durch die Aufsichtsbehörde kann die neue Richtlinie nicht in Kraft treten. Die angestrebte Entlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser kommt damit nicht zum Tragen. Laut BMG würden die Regelungen der G-BA-Richtlinie würden die Patientensicherheit gefährden.
Das BMG hatte in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde Kritik am G-BA-Beschluss vom 6. Juli 2023 geübt und ihn als „rechtswidrig“ eingestuft.
Weitere Artikel zum Thema
23.01.2019 BDC|News
Offener Brief zu EBM und OPS
Mit Unverständnis und Verärgerung haben die unterzeichnenden Verbände die Beschlüsse des Bewertungsausschusses aus der 430. Sitzung vom 12.12.2018 zur Anpassung des Anhangs 2 zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Version 2019 sowie aus der gleichen Sitzung zur Aufnahme einer achten und neunten Bestimmung zum Abschnitt 30.4 EBM zur Kenntnis genommen.
22.01.2019 Krankenhaus
Schuss vor den Bug
Der Bundesgesundheitsminister will in bestimmten Fällen, in denen es um innovative, für die Patienten wichtige Leistungen geht, selbst entscheiden, ob sie von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Dieses Recht soll gelten, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss als Machtgremium der Selbstverwaltung nicht tätig wird, oder wenn er dagegen entschieden hat.
17.01.2019 Aus- & Weiterbildung
Angehende Ärztinnen und Ärzte sind keine kostenlosen Stationshilfen
„Ärztliche Nachwuchsförderung fängt im Medizinstudium an und muss vernünftige Rahmenbedingungen für das Praktische Jahr (PJ) mit einschließen. Deshalb unterstützen wir die Forderungen der PJ-Studierenden nach vernünftigen Arbeitszeiten, einer angemessenen Vergütung und guten Lernbedingungen im Praktischen Jahr.“
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.