17.12.2021 Krankenhaus
G-BA legt für Operationen bei Brust- und Lungenkrebs Mindestmengen fest
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Dezember 2021 für Operationen bei Brust- und Lungenkrebs Mindestmengen festgelegt.
Wenn ein Krankenhaus bei Operationen von Brust- und Lungenkrebs über Routine und Erfahrung verfügt, sind die Behandlungsergebnisse nachweislich besser. Damit diese besonders schwierigen und planbaren Eingriffe auch nur an entsprechenden Standorten vorgenommen werden, legte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner heutigen Sitzung Fallzahlen als sogenannte Mindestmengen fest: für Brustkrebs-Operationen gilt künftig eine Mindestmenge von 100, für Lungenkrebs-Operationen von 75 pro Jahr und Krankenhausstandort. Außerdem setzte der G-BA die bestehende Mindestmenge für komplexe Operationen an der Bauchspeicheldrüse von 10 auf 20 herauf und aktualisierte im Zuge dessen auch die Liste der Operationen, die unter die Mindestmenge fallen.
Der vollständige Text und Download findet sich auf der Website des G-BA.
Autor des Artikels
Weitere Artikel zum Thema
30.09.2019 Krankenhaus
Bundestag entscheidet über Implantateregister
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Mehr Patientensicherheit bei Implantaten und schnellere Versorgung mit neuen Therapien.“
16.09.2019 BDC|News
BDC unterstützt Ärzte-Appell „Mensch vor Profit!“
Die Ökonomisierung der Medizin und deren Folgen sind längst kein Geheimnis mehr, umso wichtiger ist die öffentliche Aufmerksamkeit für dieses Thema. In den letzten Wochen sorgte der Ärzte-Appell für mediales Aufsehen: stern-Reporter Bernhard Albrecht hat bei seiner Recherche zum stern-Leitartikel „Mensch vor Profit!“ ( 37/19) mit mehr als hundert Medizinern gesprochen und ruft zur Unterstützung des Ärzte-Appells auf.
10.09.2019 Krankenhaus
VDK: Scheitern mit Ansage – Folgen der Personaluntergrenzen
Es ist genauso gekommen, wie es der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) aus seiner Kenntnis der Praxis vor einem Jahr vorausgesagt hat: Das Kind wurde mit dem Bade ausgeschüttet.
03.09.2019 Krankenhaus
BÄK und KBV kritisieren Überlegungen zum Sicherstellungsauftrag
Der im Juli vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgestellte Diskussionsentwurf für eine Reform der Notfallversorgung muss aus Sicht von Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) in einigen Punkten nachgebessert werden. Das gilt vor allem für den Sicherstellungauftrag, wie BÄK-Präsident Klaus Reinhardt und der stellvertretende Vorsitzende der KBV, Stephan Hofmeister, im Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt (27.08.2019) klarstellen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.