22.02.2021 Politik
G-BA: Bericht zu Zweitmeinungsverfahren veröffentlicht
Zum ersten Mal hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Details zum Antragsgeschehen beim Zweitmeinungsverfahren für planbare Eingriffe veröffentlicht. Der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erstellte Bericht nennt Zahlen für die Indikationen Gaumenmandelentfernung (Tonsillektomie/Tonsillotomie), Gebärmutterentfernung (Hysterektomie) und Schulterarthroskopie von 2018 bis Juni 2020. Die Antragszahlen auf eine Genehmigung als Zweitmeiner sind unterteilt nach Art des Zweitmeinungseingriffs sowie ambulanten und stationären Leistungserbringern dargestellt. Zudem listet der Bericht die häufigsten Gründe auf, die zu einer Ablehnung der Genehmigung geführt haben: Häufigster Grund für eine Ablehnung ist, dass die erforderliche Weiterbildungs- oder Lehrbefugnis noch nicht vorliegt. Interessenskonflikte oder keine ausreichende Unabhängigkeit der Antragsteller tauchten in der Untersuchung hingegen kein einziges Mal als Grund für eine Ablehnung auf.
Zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte müssen die in der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) festgelegten Anforderungen an besondere, eingriffsspezifische Qualifikation erfüllen. Die Genehmigungen, Zweitmeinungsleistungen abzurechnen, erteilen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nach einer Prüfung. Über die erteilten Genehmigungen erstattet die KBV dem G-BA bis zum 30. September eines jeden Jahres Bericht. Die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren war in der Erstfassung am 8. Dezember 2018 in Kraft getreten, deshalb wurden Genehmigungszahlen aus mehr als einem Kalenderjahr in diesem ersten Bericht dargestellt. Die erst 2020 neu beschlossene Indikation der Implantation einer Knieendoprothese ist im Berichtszeitraum noch nicht enthalten.
Patientinnen und Patienten haben einen rechtlichen Anspruch darauf, sich bei einem qualifizierten Zweitmeiner zur Notwendigkeit des empfohlenen Eingriffs und zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen. Die Details regelt der G-BA in seiner Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren.
Sie können sich hier den Bericht herunterladen.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss
Weitere Artikel zum Thema
17.08.2016 Krankenhaus
Bilanz 2015: 19,2 Millionen Patienten stationär behandelt
Im Jahr 2015 wurden 34 800 Patienten oder 0,2 % mehr als 2014 stationär im Krankenhaus behandelt. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, dauerte der Aufenthalt im Krankenhaus wie im Vorjahr durchschnittlich 7,4 Tage.
15.08.2016 Politik
Deutscher Preis für Patientensicherheit
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. im Jahr 2017 zum vierten Mal den Deutschen Preis für Patientensicherheit. Die mit insgesamt 19 500 Euro dotierte Auszeichnung prämiert Best-Practice-Beispiele für mehr Patientensicherheit u.a. in Kliniken, Praxen, Pflegediensten und Apotheken.
10.08.2016 Politik
Montgomery warnt vor Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht
Zu der Diskussion über eine mögliche Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht, wie sie nach Medienberichten die Unions-Innenminister in einer Berliner Erklärung vorsehen, erklärt der Präsident der Bundesärztekammer
05.08.2016 Politik
Gassen: “Wir haben kein Verteilungsproblem”
Niedergelassene Ärzte sind in Deutschland der KBV zufolge weder falsch verteilt noch besteht eine Überversorgung. Dass es in Ballungszentren mehr Ärzte gebe als anderswo bedeute noch lange nicht, dass es zu viele seien, reagierte der KBV-Vorstandsvorsitzende auf den aktuellen Ärzteatlas.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.