22.02.2021 Politik
G-BA: Bericht zu Zweitmeinungsverfahren veröffentlicht
Zum ersten Mal hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Details zum Antragsgeschehen beim Zweitmeinungsverfahren für planbare Eingriffe veröffentlicht. Der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erstellte Bericht nennt Zahlen für die Indikationen Gaumenmandelentfernung (Tonsillektomie/Tonsillotomie), Gebärmutterentfernung (Hysterektomie) und Schulterarthroskopie von 2018 bis Juni 2020. Die Antragszahlen auf eine Genehmigung als Zweitmeiner sind unterteilt nach Art des Zweitmeinungseingriffs sowie ambulanten und stationären Leistungserbringern dargestellt. Zudem listet der Bericht die häufigsten Gründe auf, die zu einer Ablehnung der Genehmigung geführt haben: Häufigster Grund für eine Ablehnung ist, dass die erforderliche Weiterbildungs- oder Lehrbefugnis noch nicht vorliegt. Interessenskonflikte oder keine ausreichende Unabhängigkeit der Antragsteller tauchten in der Untersuchung hingegen kein einziges Mal als Grund für eine Ablehnung auf.
Zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte müssen die in der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) festgelegten Anforderungen an besondere, eingriffsspezifische Qualifikation erfüllen. Die Genehmigungen, Zweitmeinungsleistungen abzurechnen, erteilen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nach einer Prüfung. Über die erteilten Genehmigungen erstattet die KBV dem G-BA bis zum 30. September eines jeden Jahres Bericht. Die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren war in der Erstfassung am 8. Dezember 2018 in Kraft getreten, deshalb wurden Genehmigungszahlen aus mehr als einem Kalenderjahr in diesem ersten Bericht dargestellt. Die erst 2020 neu beschlossene Indikation der Implantation einer Knieendoprothese ist im Berichtszeitraum noch nicht enthalten.
Patientinnen und Patienten haben einen rechtlichen Anspruch darauf, sich bei einem qualifizierten Zweitmeiner zur Notwendigkeit des empfohlenen Eingriffs und zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen. Die Details regelt der G-BA in seiner Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren.
Sie können sich hier den Bericht herunterladen.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss
Weitere Artikel zum Thema
04.05.2017 Niederlassung
Finanzierung Telematik-Infrastruktur: Einigung erzielt – gesetzliche Fristen eingehalten
Eine Einigung unter Moderation des Bundesschiedsamtes erzielten am vergangenen Freitag KBV und GKV-Spitzenverband. Festgelegt wurden sowohl Beträge für die Erstausstattung als auch für den laufenden Betrieb.
02.05.2017 Kinderchirurgie
Entscheidung über gute Pflege von Kindern – DGKCH zur Reform der Pflegeberufe
Nach der Einigung der Koalition über eine Reform der Pflegeausbildung müssen nun die Details festgelegt werden: Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) appelliert gemeinsam mit zahlreichen Fachverbänden und Elternorganisationen aus der Kinder- und Jugendmedizin an die Politik, die Interessen kranker Kinder bei der Umsetzung im Blick zu behalten. Es solle eine deutliche Verbesserung der Ausbildungsqualität für die Kinderkrankenpflege angestrebt werden, denn die Anforderungen an die Pflege werden nicht einfacher sondern komplexer. Die Fachverbände fordern, die Ausbildungs- und Prüfungsordnung umgehend vorzulegen: Ohne diese ist eine fachgerechte Beurteilung der Reform nicht möglich.
01.05.2017 Aus- & Weiterbildung
„Begeisterung für die Chirurgie wecken und nachrückende Ärzte individuell fördern“
Interview mit Prof. Dr. H-J. Meyer, BDC-Präsident und Generalsekretär der
01.05.2017 Politik
Ambulante Versorgung, wo geht der Weg hin?
Die Not der Notaufnahmen Die Kontroverse über die zunehmende
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.