01.09.2017 Ambulant
Für Durchgangsärzte: Ambulanten Durchführung großer Metallentfernungen
Berechtigung zur ambulanten Durchführung großer Metallentfernungen
Laut eines Rundschreibens der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Landesverband Nordost (04.09.2017) dürfen nach den Grundsätzen zum ambulanten Operieren in der gesetzlichen Unfallversicherung nur die in den Zuschlagsnummern 443 bis 445 mit einem „Stern“ gekennzeichneten Leistungen von D-Ärzten ohne Schwerpunktbezeichnung „Unfallchirurgie“ bzw. Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“ durchgeführt werden. Die große Metallentfernung (Nr. 2354 UV-GOÄ) gehöre bisher nicht dazu. Dies sei auf Kritik insbesondere der kinderchirurgischen D-Ärzte gestoßen.
Aus medizinischer Sicht bestünden laut DGUV keine Bedenken, die große Metallentfernung für alle D-Ärzte zur ambulanten Operation freizugeben. Dies gelte ab sofort (04.09.2017). Der Katalog der freigegebenen Operationen wurde entsprechend ergänzt (Anlage). Die Kennzeichnung in der UV-GOÄ erfolgt laut DGAV in Kürze.
Liste der zuschlagsberechtigten ambulanten Operationen (Nrn. 442 – 445 UV-GOÄ), die Durchgangsärz- te ohne Schwerpunktbezeichnung „Unfallchirurgie“ bzw. Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“ durchführen und abrechnen dürfen:
Nr. UV-GOÄ | Leistung |
2005 | Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht Operationsbericht und Fotodokumentation sind dem UV-Träger auf Anforderung vorzulegen |
2008 | Wund- oder Fistelspaltung |
2009 | Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers |
2010 | Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen Der tiefsitzende Fremdkörper ist im Operationsbericht oder durch Röntgenbild bzw. Foto zu dokumentieren und dem UV-Träger auf Anforderung nachzuweisen |
2031 | Eröffnung eines ossalen oder Sehnenscheidenpanaritiums einschließlich örtlicher Drainage |
2040 | Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile (z.B. Hämangiom) |
2051 | Operation eines Ganglions (Hygroms) an einem Hand- oder Fußgelenk |
2052 | Operation eines Ganglions an einem Fingergelenk |
2060 | Drahtstiftung zur Fixierung eines kleinen Gelenks (Finger-, Zehengelenk) |
2063 | Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2062 |
2073 | Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht – ggf. einschließlich Versorgung einer frischen Wunde |
2100 | Naht der Gelenkkapsel eines Finger- oder Zehengelenkes |
2256 | Knochenaufmeißelung oder Nektrotomie bei kleinen Knochen |
2353 | Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/oder Verschraubung aus kleinen Röhrenknochen – auch Stellschraubenentfernung aus großen Röhrenknochen |
2354 | Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/oder Verschraubung (mit Metallplatten) aus großen Röhrenknochen |
2380 | Überpflanzung von Epidermisstücken |
2381 | Einfache Hautlappenplastik |
2397 | Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms, als selbständige Leistung |
2402 | Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z. B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z. B. Zunge) |
2403 | Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst, auch am Kopf und an den Händen |
2404 | Exzision einer größeren Geschwulst (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neu- rom) Operationsbericht und histologischer Befund sind dem UV-Träger auf Anforderung vorzulegen |
2405 | Entfernung eines Schleimbeutels |
2430 | Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses |
2800 | Venaesectio |
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Hildesheimer Straße 309, 30519 Hannover, [email protected], www.dguv.de/landesverbaende, Rundschreiben Nr. D10/2017 Dok-Nr.: 412.12
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