15.11.2018 Politik
Europas Ärzte wählen Prof. Montgomery zu ihrem Präsidenten
Die Generalversammlung des Ständigen Ausschusses der Ärzte der europäischen Union (CPME) in Genf wählte am 10. November den Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, mit überwältigender Mehrheit (22:6 Stimmen) zu ihrem Präsidenten.
Montgomery, der seit dem Jahr 2011 auch Präsident der Bundesärztekammer ist, wird das Amt am 1. Januar 2019 von dem Schweizer Dr. Jacques de Haller übernehmen. Montgomery vertritt dann die Interessen der europäischen Ärztinnen und Ärzte gegenüber der Europäischen Kommission und dem Europaparlament für die nächsten drei Jahre.
„Zwei große Ereignisse stehen Europa ins Haus: Brexit und Wahlen. Beides stellt eine Herausforderung für die Ärztinnen und Ärzte und das Gesundheitswesen dar. Mein Ziel ist es, in der Debatte um den Brexit gleichermaßen sichere Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte sowie eine hohe Qualität der Versorgung zu erhalten. Europäische Ärzte leisten wichtige Dienste im Vereinigten Königreich – ohne sie bräche nach dem Brexit die Versorgung zusammen. Das gilt es im Interesse der Patienten zu verhindern“, betonte Montgomery. Mit Blick auf die Wahlen zum Europaparlament und die Wahl einer neuen Kommission sagte er: „Wir Ärzte hoffen auf ein starkes, am Gemeinwohl orientiertes Parlament und eine Kommission, die Gesundheit voranstellt. ´Health in all policies` ist wichtiger als europäische Bürokratie und übergroße Industriefreundlichkeit.“
Im Namen der Ärztinnen und Ärzte Europas bot Montgomery der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament eine enge Zusammenarbeit an, zum Beispiel bei Projekten, die den Zugang zur medizinischen Versorgung verbessern können. Gleichzeitig stellte er klar, dass das CPME den für die Gesetzgebung zuständigen Akteuren genau auf die Finger sehen werde, insbesondere dann, wenn die Union das Subsidiaritätsprinzip verletze und in die Kompetenz der Mitgliedstaaten eingreife. „Der Binnenmarkt darf nicht als Argument missbraucht werden, um die Autonomie der EU-Mitglieder bei der Organisation ihrer Gesundheitssysteme einzuschränken“, warnte Montgomery.
Dem Ständigen Ausschuss der Europäischen Ärzte gehören die nationalen Ärzteorganisationen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union an. Er hat zum Ziel, Auffassungen und Interessen der ärztlichen Berufsorganisationen zu koordinieren. Auf unterschiedlichen Gebieten der Gesundheits- und Sozialpolitik werden die Auffassungen der einzelnen nationalen Ärzteschaften aufeinander abgestimmt, um so als eine Stimme der Ärzte Europas vor den europäischen Institutionen aufzutreten.
Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 12.11.2018
Weitere Artikel zum Thema
22.04.2022 Akademie aktuell
Fortbildung mit Zukunft – eine Umfrage zur Digitalisierung chirurgischer Fort- und Weiterbildung
Die Frage nach der richtigen Strategie zur Bewältigung der Pandemie bestimmt nach wie vor die gegenwärtige gesellschaftliche Debatte, und noch immer scheint kein Licht am Ende des Tunnels sichtbar. Tiefgreifende Veränderungen, welche die Pandemie wohl überdauern, sind jedoch jetzt schon auf allen sozialen, gesundheitspolitischen und ökonomischen Ebenen unverkennbar zu spüren.
19.04.2022 Aus- & Weiterbildung
BDC-Praxistest: Leitende Chirurginnen – how I made it to the top
Ein 2017 veröffentlichter Bericht der AllBright Stiftung [1], die sich für Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft einsetzt, zeigte, dass der Männeranteil in den Chefetagen großer deutscher Unternehmen bei über 90 Prozent liegt. Eine von vielen Erkenntnissen des Berichts: In den Vorständen gibt es mehr Männer allein mit den Namen Thomas und Michael als Frauen insgesamt. Und in der Medizin?
07.04.2022 Pressemitteilungen
Sektorenkluft überwinden, Patienten bedarfsgerecht versorgen
„Ob es uns gelingt, Patienten in der Zukunft sektorunabhängig und verstärkt am medizinischen Nutzen orientiert zu versorgen, hängt entscheidend davon ob, wie erfolgreich wir mit neuen Konzepten die strikte Sektorentrennung zwischen ambulant und stationär im deutschen Gesundheitswesen überwinden.
05.04.2022 Pressemitteilungen
Ambulanten Leistungskatalog nicht überfrachten
Die Aufnahme von Eingriffen in einen neu zu definierenden ambulanten Leistungskatalog sollte sich lediglich auf Behandlungen beschränken, die „in der Regel“ ambulant durchgeführt werden können. So sieht es auch § 115b des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) ausdrücklich vor.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.