01.10.2017 Politik
EU-Leitlinie für die umsichtige Verwendung antimikrobieller Mittel in der Humanmedizin
Auszug aus der Einleitung
Die Kommission betrachtet die Resistenz gegen antimikrobielle Mittel als vorrangiges Problem und nahm im Jahr 2011 einen Aktionsplan zur Abwehr der steigenden Gefahr der Antibiotikaresistenz an. Wichtige Ziele dabei waren Fortschritte in Richtung einer umsichtigen Verwendung antimikrobieller Mittel bei Menschen und Tieren. Im Jahr 2015 wurden Leitlinien für die umsichtige Verwendung von antimikrobiellen Mitteln in der Veterinärmedizin veröffentlicht [1]. 2016 forderte der Rat die Kommission und die Mitgliedstaaten in seinen Schlussfolgerungen zu den nächsten Schritten im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz dazu auf, Leitlinien der Europäischen Union zur umsichtigen Verwendung antimikrobieller Mittel in der Humanmedizin auszuarbeiten, die die einzelstaatlichen Leitlinien und Empfehlungen unterstützen [2].
Die vorliegenden Leitlinien für die umsichtige Verwendung antimikrobieller Mittel in der Humanmedizin stützen sich auf einen Fachbericht, den das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) unter Einbeziehung von Sachverständigen der EU-Mitgliedstaaten und von Interessenvertretern erstellt hat und dem die Einzelheiten zur Methodik für die Erstellung der Leitlinien sowie weitere Referenzen zu entnehmen sind [3]…
Die vollständige Bekanntmachung der Kommission zur „EU-Leitlinie für die umsichtige Verwendung antimikrobieller Mittel in der Humanmedizin“ können Sie HIER ansehen und herunterladen.
Weitere Artikel zum Thema
06.06.2019 Stellungnahmen
Stellungnahme: BDC begrüßt MDK-Reformgesetz
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e. V. (BDC) begrüßt den „Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz“.
05.06.2019 Arbeitsrecht
Honorarärzte im Krankenhaus sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig
Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, sind in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 12 R 11/18 R als Leitfall).
04.06.2019 Politik
KBV: Digitale Versorgungsstruktur etablieren
Aktiver und gleichberechtigter Akteur wollen Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beim Digitalisierungsprozess in der ambulanten Versorgung sein. Um dieses Ziel zu erreichen, wird sich der Vorstand der KBV im weiteren Gesetzgebungsverfahren des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) für den Aufbau einer gemeinsamen digitalen Versorgungsstruktur einsetzen. Den Auftrag dazu hat er von der Vertreterversammlung (VV) der KBV erhalten.
03.06.2019 Politik
Zi-Studie: Belegärztliche Versorgung auf dem Rückzug
Im Jahr 2012 lag der Anteil der belegärztlichen Versorgung im Verhältnis zu den Behandlungen in den Hauptabteilungen der Krankenhäuser deutschlandweit bei etwa 3,9 Prozent und ging bis zum Jahr 2016 auf 2,8 Prozent zurück.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.