30.03.2018 Niederlassung
EU-Datenschutzgrundverordnung: Praxisinformation
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2018/03/iStock-697650898-750x500.jpg)
Die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union gilt vom 25. Mai 2018 an. Zusammen mit dem im Juli 2017 neu gefassten Bundesdatenschutzgesetz erfolgte eine grundlegende Neuordnung des Datenschutzrechts in Deutschland. Diese datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind auch für Ärztinnen und Ärzte relevant. Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben deshalb ihre Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis aktualisiert und ergänzt. Wegen punktueller Gesetzesänderungen im Bereich der ärztlichen Schweigepflicht infolge des Geheimnisschutz-Neuregelungsgesetzes vom November 2017 ist zudem der Abschnitt zur “Schweigepflicht” des Papiers überarbeitet worden. Begleitend zu den „Hinweisen und Empfehlungen“ bietet die Checkliste “Datenschutz-Check 2018“ eine Hilfestellung. Sie benennt die wichtigsten Aspekte zum neuen Datenschutzrecht und gibt Ärztinnen und Ärzten eine Prüfliste zur Einhaltung des Datenschutzrechts an die Hand.
Zum Hintergrund: Bei der Informationsverarbeitung in der Arztpraxis sind insbesondere die Bestimmungen der EU-Datenschutz-grundverordnung und des neu gefassten Bundesdatenschutzgesetzes von Bedeutung. Mit der von Mai an geltenden neuen Rechtslage gehen zwar keine gravierenden Änderungen einher; viele Vorgaben müssen schon jetzt in den Praxen berücksichtigt werden. Datenschutz soll aber künftig besser durchgesetzt werden. Daher sind die Befugnisse der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz erweitert und die Bußgeldrahmen drastisch erhöht worden.
Von Ärztinnen und Ärzten sind künftig zahlreiche datenschutzrechtliche Pflichten zu erfüllen: Neuerdings muss der Verantwortliche für die Datenverarbeitung (zum Beispiel der Inhaber einer Arztpraxis) die Einhaltung der Grundsätze nachweisen können. Überdies bestehen ausgeweitete Informationspflichten gegenüber Patienten. Diese erfordern die Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen der Verarbeitung von Patientendaten, um Patientinnen und Patienten darüber zutreffend informieren zu können. Weil Ärzte sensible Gesundheitsdaten verarbeiten, gelten für sie besondere Bestimmungen mit erhöhten Rechtmäßigkeitsanforderungen.
Besonders relevant ist künftig die Datenschutzorganisation in der Arztpraxis. Sie beinhaltet unter anderem die Überprüfung aller Verarbeitungsvorgänge im Zusammenhang mit der Berufsausübung auf ihre datenschutzrechtliche Konformität und die Erstellung eines Verzeichnisses für Datenverarbeitungstätigkeiten. Zudem muss unter Umständen ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter in der Arztpraxis benannt werden und es bestehen Meldepflichten bei Datenpannen. Ferner gilt es, Auskunftsrechte von Patienten zu beachten. Augenmerk muss zudem auf das Verhältnis zu externen Dienstleistern und Dritten gelegt werden.
Die Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis sowie die Publikation „Datenschutz-Check 2018: Was müssen Arztpraxen angesichts der neuen Vorschriften zum Datenschutz tun?“ können im Internet unter http://www.bundesaerztekammer.de/recht/aktuelle-rechtliche-themen/ds/ abgerufen werden.
Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de; Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 09.03.2018
Weitere Artikel zum Thema
01.05.2019 Niederlassung
Unerwarteter Tod des Praxisinhabers
Was tun nach dem plötzlichen Tod des Praxisinhabers? Aufgrund der vielen Rückmeldungen, die uns hierzu erreicht haben, haben wir die wichtigsten To-Dos, die sich für Erben und das Praxisteam nach dem unerwarteten Tod des Praxisinhabers ergeben, zusammengefasst.
01.03.2019 Fachübergreifend
Mit dem Praxisausweis: In fünf Schritten ins Gesundheitsnetz
Zur Telematikinfrastruktur gehört auch der elektronische Praxisausweis – und mit ihm viele Erleichterungen für den Ärzte-Alltag. Wir zeigen, wie Sie Ihre Praxis fit für die neue Datenautobahn machen. Die Digitalisierung zieht in Deutschlands Praxen ein – und das mit Blick auf die hochsensiblen Daten extrem abgesichert.
23.10.2018 Niederlassung
4. Forum Ambulantes Operieren
Im mittlerweile vierten Veranstaltungsjahr in Folge findet das Forum Ambulantes Operieren traditionell im Hörsaal des Langenbeck-Virchow-Hauses auf dem Gelände der Charité Berlin statt.
20.07.2018 Niederlassung
Telematikinfrastruktur: Praxen können mobile Kartenterminals bestellen
Für die Telematikinfrastruktur benötigen Ärzte und Psychotherapeuten mobile Kartenlesegeräte mit neuen Sicherheitsfunktionen. Die ersten zugelassenen Geräte stehen jetzt zur Verfügung und können bestellt werden.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.