25.09.2018 Politik
Etat des BMG soll auf knapp 15,3 Milliarden Euro steigen
Bundeshaushalt 2019
Der Bundestag hat im September über den im Bundeshaushalt 2019 enthaltenen Etat des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) von Bundesminister Jens Spahn (CDU) beraten. Er sieht Ausgaben von insgesamt rund 15,27 Milliarden Euro und damit rund 63 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr vor.
Der mit Abstand größte Einzelposten ist der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, der 2019 erneut 14,5 Milliarden Euro beträgt. Mit dem Geld werden versicherungsfremde Leistungen bezuschusst, etwa die beitragsfreie Familienversicherung oder Aufwendungen für Schwangerschaft und Mutterschaft.
Für die Förderung freiwilliger privater Pflegezusatzversicherungen werden 55 Millionen Euro veranschlagt, das sind 3,1 Millionen Euro mehr als im Jahr 2018. Für Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger sowie der Pflegekampagne stehen erneut 6,9 Millionen Euro bereit. Die Bundesmittel zur Unterstützung der durch Blutprodukte mit HIV infizierten Patienten werden von 2,5 auf 8,7 Millionen Euro aufgestockt.
Im Bereich der Prävention sind unter anderem 11,9 Millionen Euro (2018: 12,2 Millionen Euro) zur Aufklärung der Bevölkerung über sexuell übertragbare Krankheiten vorgesehen. Weitere 9,2 Millionen (2018: 9,8 Millionen) Euro stehen für die Drogenaufklärung bereit. Ferner werden 3,2 Millionen Euro (2018: 4,3 Millionen) veranschlagt im Zusammenhang mit Aufgaben der Migration und Integration. Mit erneut drei Millionen Euro gefördert werden Initiativen gegen die “Volkskrankheit” Diabetes Mellitus.
Bei den Forschungsvorhaben ist eine Aufstockung von 500.000 Euro auf zehn Millionen Euro zur Entwicklung von Versorgungs- und Ausbildungsmodellen für die Gesundheitsversorgung, Rehabilitation und Pflege eingeplant. Weiterhin gehen insgesamt 105,4 Millionen Euro in die Finanzierung des internationalen Gesundheitswesens sowie als Beiträge an internationale Organisationen. So soll die Weltgesundheitsorganisation (WHO) allein 25,7 Millionen Euro Mitgliedsbeitrag erhalten.
Debatte um aktuelle Gesetzesvorhaben der Regierung
Knapp 95 Prozent des Etats entfallen alleine auf den Zuschuss zum Gesundheitsfonds. Der Gesundheitsetat bietet damit traditionell wenig Spielraum für politisch geprägte Ausgabenschwerpunkte. In seiner Einbringungsrede ging Minister Spahn vor allem auf die aktuellen Gesetzesvorhaben ein. So werde künftig jede zusätzliche Pflegestelle im Krankenhaus voll gegenfinanziert. In der Altenpflege seien 13.000 neue Stellen vorgesehen. Zudem werde dort eine flächendeckende tarifliche Vergütung angestrebt. Spahn räumte allerdings ein, dass die Besetzung von Pflegestellen weiterhin schwierig sei, weil es auf dem Markt an Fachpersonal mangele.
In der überwiegend sachlich geführten Debatte (1. Lesung) ging es neben den Verbesserungen im Pflegebereich auch um die effektivere Vergabe von Facharztterminen, die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie um den Ausbau der Telemedizin, um vor allem die medizinische Versorgung in ländlichen Regionen zu unterstützen.
Opposition: Spahn muss endlich handeln
Linke und Grüne hielten dem Minister vor, außer Ankündigungen bislang wenig erreicht zu haben. Pia Zimmermann (Die Linke) warnte, die Arbeits- und Versorgungsbedingungen in der Pflege würden immer schlimmer. “Die Situation spitzt sich weiter zu.” Die gewaltigen Probleme spiegelten sich im Gesundheitshaushalt überhaupt nicht. Vielmehr werde der sogenannten schwarzen Null alles andere untergeordnet.
Kordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Die Grünen) hielt Spahn vor, eher ein Medienminister als ein Macher zu sein. Die konzertierte Aktion Pflege sei zwar gut, aber derzeit nicht mehr als eine Überschrift, während es in der Versorgung schlecht stehe. Ideen müssten endlich in die Praxis umgesetzt werden. Sie wies auch auf Probleme bei der Umsetzung der Pflegeausbildungsreform hin sowie auf den sich abzeichnenden Kampf um Pflegefachpersonal zwischen Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen.
FDP: “Ambulante Staatsmedizin” durch “sozialistischen Eingriff”
Die FDP-Abgeordnete Christine Aschenberg-Dugnus ging vor allem kritisch auf die geplante Ausweitung der Sprechstundenzeiten von Ärzten ein. Es sei bekannt, dass Ärzte schon jetzt mehr Sprechstunden anböten, als vorgeschrieben. Die Novelle sei “ein sozialistischer Eingriff”, zumal die jeweiligen Praxisbesonderheiten gar nicht berücksichtigt würden. So drohe eine “Sprechstundenpolizei” und eine “ambulante Staatsmedizin”.
Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de, 14.09.2018
Weitere Artikel zum Thema
05.04.2018 Politik
Reduzierung der Wartezeiten bei Ärzten
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), begrüßt die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, noch vor der Sommerpause gesetzliche Schritte zur Reduzierung der Wartezeiten bei niedergelassenen Ärzten einzuleiten. „Dass GKV-Versicherte länger auf einen Termin beim Arzt warten müssen als privat Versicherte oder Selbstzahler, ist nicht länger hinzunehmen“, erklärte Elsner.
04.04.2018 Aus- & Weiterbildung
Wer nur die Köpfe zählt, macht es sich zu einfach
„Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland steigt, aber wer nur Köpfe zählt, macht es sich zu einfach. Die Realität ist komplexer. Uns fehlen Arztstunden. Und wenn wir nicht endlich entschieden gegensteuern und mehr Ärzte ausbilden, dann wird sich dieser Mangel verschärfen.“ So kommentierte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), die Ärztestatistik für das Jahr 2017.
03.04.2018 Politik
Telematik-Rollout: Politik muss den Tatsachen ins Auge sehen
Wegen Lieferschwierigkeiten der Industrie fordert die KBV eine Fristverlängerung zur Ausstattung der Praxen für die Telematikinfrastruktur (TI). Auch finanziell müsse nachverhandelt werden, sagt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.
30.03.2018 Niederlassung
EU-Datenschutzgrundverordnung: Praxisinformation
Die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union gilt vom 25. Mai 2018 an. Zusammen mit dem im Juli 2017 neu gefassten Bundesdatenschutzgesetz erfolgte eine grundlegende Neuordnung des Datenschutzrechts in Deutschland. Diese datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind auch für Ärztinnen und Ärzte relevant. Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben deshalb ihre Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis aktualisiert und ergänzt.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.