01.12.2015 BDC|News
Erweiterter BDC-Rechtsschutz ab Januar 2016
Gemeinsam mit den Experten der Ecclesia ist es uns nach mehreren Verhandlungsrunden gelungen, den BDC-Rechtsschutz-Versicherungsvertrag für Mitglieder nochmals zu erweitern und zu verbessern. Ab Januar 2016 ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus einer erlaubten freiberuflichen ärztlichen Nebentätigkeit mitversichert. Im Straf-Rechtsschutzbereich ist nun eine marktkonforme Pauschalvergütungen der spezialisierten BDC-Partnerkanzleien möglich, sodass Rechtsanwaltskosten bei den BDC-Partnerkanzleien auch über die Höhe der gesetzlichen Vergütung hinaus übernommen werden. Sofern im Rechtsschutzfall keine BDC-Partnerkanzlei beauftragt wird, werden die Rechtsanwaltskosten wie gehabt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung erstattet. Die bisherigen Versicherungsbausteine Schadenersatz-, Arbeits-, Sozialgerichts-, Straf- und Daten-Rechtsschutz sowie dem Rechtsschutz bei Belegarzt-, Konsiliar- und Honorararztverträgen sind weiterhin Teil des Vertragswerks.
Der erweiterte Versicherungsschutz ist ab 2016 mit einer geringfügigen Erhöhung um 2,79 € automatisch im BDC-Jahresmitgliedsbeitrag enthalten und bietet eine solide Rechtsschutz-Grundabsicherung für Ihre berufliche Tätigkeit. Ausführliche Informationen erhalten Sie in der Passion Chirurgie, 1/2016.
Selbstverständlich können Sie sich auch weiterhin durch optionale Ergänzungen ein „Rundum-Sorglos-Paket“ zum Rechtsschutz schnüren, das es zu solchen Konditionen nur beim BDC gibt.
Kontakt:
BDC-Versicherungsservice
T.: 0800 603 603 0
F.: 05231 603 60 6363
[email protected]
Weitere Artikel zum Thema
14.06.2021 BDC|News
BMG: ePA-Sanktionen nicht zwangsläufig
Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge sollen die vorgesehenen Sanktionen hinsichtlich notwendiger technischer Komponenten für den ärztlichen Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) nicht gelten, wenn
07.06.2021 BDC|News
Jetzt eHBA beantragen – ab 1. Juli droht Honorarabzug
Ärztinnen und Ärzte, die noch keinen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) besitzen, müssen sich beeilen. Denn ab dem 1. Juli 2021 ist das Pflicht. Im anderen Fall müssen sie mit einem Honorarabzug von 1 Prozent rechnen.
01.06.2021 BDC|News
Bilderrätsel
WELCHER MEDIZINISCHE FACHBEGRIFF VERSTECKT SICH HINTER DIESEM BILD? …. HABEN
01.06.2021 BDC|News
Nachruf zum Tod von Prof. Dr. med. Tilman Mischkowsky
Am 17. April 2021 verstarb nach kurzer schwerer Krankheit im
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.