01.12.2015 BDC|News
Erweiterter BDC-Rechtsschutz ab Januar 2016
Gemeinsam mit den Experten der Ecclesia ist es uns nach mehreren Verhandlungsrunden gelungen, den BDC-Rechtsschutz-Versicherungsvertrag für Mitglieder nochmals zu erweitern und zu verbessern. Ab Januar 2016 ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus einer erlaubten freiberuflichen ärztlichen Nebentätigkeit mitversichert. Im Straf-Rechtsschutzbereich ist nun eine marktkonforme Pauschalvergütungen der spezialisierten BDC-Partnerkanzleien möglich, sodass Rechtsanwaltskosten bei den BDC-Partnerkanzleien auch über die Höhe der gesetzlichen Vergütung hinaus übernommen werden. Sofern im Rechtsschutzfall keine BDC-Partnerkanzlei beauftragt wird, werden die Rechtsanwaltskosten wie gehabt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung erstattet. Die bisherigen Versicherungsbausteine Schadenersatz-, Arbeits-, Sozialgerichts-, Straf- und Daten-Rechtsschutz sowie dem Rechtsschutz bei Belegarzt-, Konsiliar- und Honorararztverträgen sind weiterhin Teil des Vertragswerks.
Der erweiterte Versicherungsschutz ist ab 2016 mit einer geringfügigen Erhöhung um 2,79 € automatisch im BDC-Jahresmitgliedsbeitrag enthalten und bietet eine solide Rechtsschutz-Grundabsicherung für Ihre berufliche Tätigkeit. Ausführliche Informationen erhalten Sie in der Passion Chirurgie, 1/2016.
Selbstverständlich können Sie sich auch weiterhin durch optionale Ergänzungen ein „Rundum-Sorglos-Paket“ zum Rechtsschutz schnüren, das es zu solchen Konditionen nur beim BDC gibt.
Kontakt:
BDC-Versicherungsservice
T.: 0800 603 603 0
F.: 05231 603 60 6363
[email protected]
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