01.12.2015 BDC|News
Erweiterter BDC-Rechtsschutz ab Januar 2016
Gemeinsam mit den Experten der Ecclesia ist es uns nach mehreren Verhandlungsrunden gelungen, den BDC-Rechtsschutz-Versicherungsvertrag für Mitglieder nochmals zu erweitern und zu verbessern. Ab Januar 2016 ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus einer erlaubten freiberuflichen ärztlichen Nebentätigkeit mitversichert. Im Straf-Rechtsschutzbereich ist nun eine marktkonforme Pauschalvergütungen der spezialisierten BDC-Partnerkanzleien möglich, sodass Rechtsanwaltskosten bei den BDC-Partnerkanzleien auch über die Höhe der gesetzlichen Vergütung hinaus übernommen werden. Sofern im Rechtsschutzfall keine BDC-Partnerkanzlei beauftragt wird, werden die Rechtsanwaltskosten wie gehabt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung erstattet. Die bisherigen Versicherungsbausteine Schadenersatz-, Arbeits-, Sozialgerichts-, Straf- und Daten-Rechtsschutz sowie dem Rechtsschutz bei Belegarzt-, Konsiliar- und Honorararztverträgen sind weiterhin Teil des Vertragswerks.
Der erweiterte Versicherungsschutz ist ab 2016 mit einer geringfügigen Erhöhung um 2,79 € automatisch im BDC-Jahresmitgliedsbeitrag enthalten und bietet eine solide Rechtsschutz-Grundabsicherung für Ihre berufliche Tätigkeit. Ausführliche Informationen erhalten Sie in der Passion Chirurgie, 1/2016.
Selbstverständlich können Sie sich auch weiterhin durch optionale Ergänzungen ein „Rundum-Sorglos-Paket“ zum Rechtsschutz schnüren, das es zu solchen Konditionen nur beim BDC gibt.
Kontakt:
BDC-Versicherungsservice
T.: 0800 603 603 0
F.: 05231 603 60 6363
[email protected]
Weitere Artikel zum Thema
01.03.2020 BDC|News
Rechtsbeistand für BDC-Mitglieder
Nachdem im April 1960 der Berufsverband gegründet war, beschloss acht Jahre später der geschäftsführende Vorstand in Hamburg in seiner Sitzung am 10.02.1968 die Schaffung eines Justitiariats und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit dem Justitiar, Prof. Dr. med. h.c. W. Weißauer. Professor Weißauer erklärte sich damals bereit, für die Beratung in grundsätzlichen rechtlichen Fragen, die mit der Berufspolitik zusammenhängen, zur Verfügung zu stehen und zwar in folgenden juristischen Bereichen: Arztrecht, Straf-, Zivil-, Verfassungs- und öffentliches Recht. 1968 hatte der BDC 1.433 Mitglieder, sein Kassenstand betrug 50.158,61 DM.
01.03.2020 BDC|News
60 Jahre BDC – eine Zeitreise
Die Gründung des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. erfolgte auf der 77. Tagung der DGCH am 23. April 1960 im Deutschen Museum in München mit der Wahl von Prof. Kilian als ersten Vorsitzenden. Er hatte die Notwendigkeit einer berufspolitischen Vertretung neben der damals rein wissenschaftlichen Orientierung der DGCH erkannt und formulierte: „Die schwere Katastrophe, welche Deutschland am Ende des Zweiten Weltkrieges getroffen hat, stellte alle medizinischen Organisationen vor gewaltige Schwierigkeiten und große Aufgaben. Auf den wissenschaftlichen Kongressen wurden die einschlägigen Themen abgehandelt, zu einem fruchtbaren Gedankenaustausch über die beruflichen Belange und auch die Not des Einzelnen kam es nicht. Es wurde immer wieder ein empfindlicher Mangel hinsichtlich der Vertretung chirurgischer Interessen in den entscheidenden Gremien großer ärztlicher Organisationen, wie auch den Regierungen, bemerkbar.
01.03.2020 BDC|News
BDC-Chronik
1960 23. April 1960: Gründung des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen
01.03.2020 BDC|News
Warum ich BDC-Mitglied geworden bin
BDC-Mitglieder berichten von Ihnen Erfahrungen mit dem BDC.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.