13.11.2020 Qualitätssicherung
Elektronischer Heilberufsausweis für Ärzte bundesweit verfügbar
Der elektronische Heilberufsausweis der Generation 2.0 ist für Ärzte jetzt bundesweit verfügbar. Nach Auskunft der Bundesärztekammer können Mediziner den Ausweis jetzt bei allen Landesärztekammern bestellen.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) der Generation 2.0 ist für viele Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) Pflicht. Da er der Sicherheit in der TI dient, ist dafür ein besonderes Antragsverfahren über die Landesärzte- oder -psychotherapeutenkammern notwendig.
Bislang waren noch nicht alle Landesärztekammern vorbereitet. Nun wurden nach Mitteilung der Bundesärztekammer überall die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen, sodass Ärzte im gesamten Bundesgebiet einen eHBA bestellen können. Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV, erklärte dazu: „Damit wird der Weg frei für weitere Schritte der Digitalisierung. Nicht zuletzt wird damit die wichtige innerärztliche Kommunikation auch digital möglich.“
Kammern müssen Antrag bestätigen
Ärzte und Psychotherapeuten beantragen ihren eHBA bei ihrer Landesärzte- oder psychotherapeutenkammer oder über die Online-Portale der Hersteller. Die zuständige Kammer prüft dann zunächst den Antrag, bevor der Ausweis geordert werden kann.
Mit dem eHBA signieren
Der eHBA wird unter anderem für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) benötigt, die bei vielen digitalen Anwendungen verlangt wird, so für den elektronischen Arztbrief oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Ein eHBA ist zudem nach dem Willen des Gesetzgebers auch notwendig, wenn Ärzte und Psychotherapeuten medizinische Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte lesen wollen. Dies ist bei Notfalldatensatz und elektronischem Medikationsplan der Fall.
Für den eHBA erhalten Vertragsärzte und -psychotherapeuten eine Pauschale von 11,63 Euro je Quartal. Damit wird die Hälfte der Kosten durch die Krankenkassen erstattet.
So erhalten Sie Ihren eHBA
Ärzte und Psychotherapeuten müssen ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) zunächst bei ihrer Landesärzte- oder psychotherapeutenkammer oder über die Online-Portale der Hersteller beantragen. Sie erhalten dann, wenn die zuständige Kammer den Antrag geprüft hat, eine Vorgangsnummer, um den Ausweis zu ordern. Der eHBA ist ein personenbezogenes Dokument. Deshalb müssen Ärzte und Psychotherapeuten für den Antrag das Post-Ident-Verfahren durchführen – nur so können sie zweifelsfrei ihre Identität nachweisen. Sobald der Ausweis produziert ist, erhält der Arzt oder Psychotherapeut ihn per Einschreiben zugeschickt; PIN und PUK folgen separat. Nach Erhalt muss der Ausweis innerhalb von 28 Tagen über ein Online-Portal freigeschaltet werden. |
Dafür benötigen Sie einen eHBA
Sichtausweis: Der eHBA ist eine Chipkarte, ähnlich dem Personalausweis. Er ersetzt den klassischen Arztausweis aus Papier. Signatur: Der Inhaber kann mit dem eHBA elektronische Dokumente rechtsverbindlich unterschreiben. Fachleute sprechen hier von der „qualifizierten elektronischen Signatur (QES)“. Durch die Kopplung mit dem eHBA ist ein Missbrauch weitestgehend ausgeschlossen, denn die Unterschrift ist eindeutig als Unterschrift eines Arztes oder Psychotherapeuten erkennbar. Authentifizierung: Mit dem eHBA weist sich sein Eigentümer in der elektronischen Welt als Arzt oder Psychotherapeut aus. Er erhält damit Zutritt zur TI, aber auch zu Mitgliederportalen von KVen und Kammern. Zugriff auf die eGK: Mit dem eHBA kann der Inhaber auf medizinische Daten zugreifen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten abgespeichert sind. Das gilt etwa für den Notfalldatensatz. |
Weitere Artikel zum Thema
01.01.2011 Fehlermanagement
Safety Clip: Fehler und Risiken der Thromboseprophylaxe
In der täglichen Praxis der Bearbeitung von Schäden im Zusammenhang mit Behandlungsfehlervorwürfen begegnet man regelmäßig auch dem Thema der Thromboseprophylaxe. Typischerweise wird nach Auftreten einer Thrombose die Behauptung aufgestellt, dass trotz Notwendigkeit keine medikamentöse Prophylaxe eingeleitet oder diese zu früh beendet worden sei. Diese fehlerhafte Maßnahme sei Grund für die Ausbildung der Thrombose.
01.01.2011 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Der Kühlschrank in Krankenhaus und Praxis
Durch den Anstieg multiresistenter Erreger nimmt die Notwendigkeit der Isolierung von Patienten immer mehr zu. Allerdings werden in Neubauten derzeit wieder 3-Bett-Zimmer geschaffen, damit die Einzel- und Zweibettzimmer über die Privatkrankenkassen abgerechnet werden können. Dies ist eine unerträgliche Entwicklung, die bauliche Verhältnisse für Jahrzehnte zementiert.
01.09.2010 Safety Clip
Safety Clip – Klinisches Risikomanagement bei adipösen Patienten
Die Adipositaschirurgie verfolgt das Ziel, bei morbid übergewichtigen Patienten das
01.09.2010 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp – Berufskrankheiten bei Mitarbeitern
Jeder Arzt – und Unternehmer – ist verpflichtet, den begründeten
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.