13.11.2020 Qualitätssicherung
Elektronischer Heilberufsausweis für Ärzte bundesweit verfügbar
Der elektronische Heilberufsausweis der Generation 2.0 ist für Ärzte jetzt bundesweit verfügbar. Nach Auskunft der Bundesärztekammer können Mediziner den Ausweis jetzt bei allen Landesärztekammern bestellen.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) der Generation 2.0 ist für viele Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) Pflicht. Da er der Sicherheit in der TI dient, ist dafür ein besonderes Antragsverfahren über die Landesärzte- oder -psychotherapeutenkammern notwendig.
Bislang waren noch nicht alle Landesärztekammern vorbereitet. Nun wurden nach Mitteilung der Bundesärztekammer überall die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen, sodass Ärzte im gesamten Bundesgebiet einen eHBA bestellen können. Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV, erklärte dazu: „Damit wird der Weg frei für weitere Schritte der Digitalisierung. Nicht zuletzt wird damit die wichtige innerärztliche Kommunikation auch digital möglich.“
Kammern müssen Antrag bestätigen
Ärzte und Psychotherapeuten beantragen ihren eHBA bei ihrer Landesärzte- oder psychotherapeutenkammer oder über die Online-Portale der Hersteller. Die zuständige Kammer prüft dann zunächst den Antrag, bevor der Ausweis geordert werden kann.
Mit dem eHBA signieren
Der eHBA wird unter anderem für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) benötigt, die bei vielen digitalen Anwendungen verlangt wird, so für den elektronischen Arztbrief oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Ein eHBA ist zudem nach dem Willen des Gesetzgebers auch notwendig, wenn Ärzte und Psychotherapeuten medizinische Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte lesen wollen. Dies ist bei Notfalldatensatz und elektronischem Medikationsplan der Fall.
Für den eHBA erhalten Vertragsärzte und -psychotherapeuten eine Pauschale von 11,63 Euro je Quartal. Damit wird die Hälfte der Kosten durch die Krankenkassen erstattet.
So erhalten Sie Ihren eHBA
Ärzte und Psychotherapeuten müssen ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) zunächst bei ihrer Landesärzte- oder psychotherapeutenkammer oder über die Online-Portale der Hersteller beantragen. Sie erhalten dann, wenn die zuständige Kammer den Antrag geprüft hat, eine Vorgangsnummer, um den Ausweis zu ordern. Der eHBA ist ein personenbezogenes Dokument. Deshalb müssen Ärzte und Psychotherapeuten für den Antrag das Post-Ident-Verfahren durchführen – nur so können sie zweifelsfrei ihre Identität nachweisen. Sobald der Ausweis produziert ist, erhält der Arzt oder Psychotherapeut ihn per Einschreiben zugeschickt; PIN und PUK folgen separat. Nach Erhalt muss der Ausweis innerhalb von 28 Tagen über ein Online-Portal freigeschaltet werden. |
Dafür benötigen Sie einen eHBA
Sichtausweis: Der eHBA ist eine Chipkarte, ähnlich dem Personalausweis. Er ersetzt den klassischen Arztausweis aus Papier. Signatur: Der Inhaber kann mit dem eHBA elektronische Dokumente rechtsverbindlich unterschreiben. Fachleute sprechen hier von der „qualifizierten elektronischen Signatur (QES)“. Durch die Kopplung mit dem eHBA ist ein Missbrauch weitestgehend ausgeschlossen, denn die Unterschrift ist eindeutig als Unterschrift eines Arztes oder Psychotherapeuten erkennbar. Authentifizierung: Mit dem eHBA weist sich sein Eigentümer in der elektronischen Welt als Arzt oder Psychotherapeut aus. Er erhält damit Zutritt zur TI, aber auch zu Mitgliederportalen von KVen und Kammern. Zugriff auf die eGK: Mit dem eHBA kann der Inhaber auf medizinische Daten zugreifen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten abgespeichert sind. Das gilt etwa für den Notfalldatensatz. |
Weitere Artikel zum Thema
01.02.2019 Safety Clip
Safety Clip: Patientensicherheit für ältere Patienten
Der demographische Wandel wird das künftige Behandlungsangebot und damit die Organisationsstrukturen unserer Krankenhäuser verändern. Auch die Patientensicherheit muss und wird sich an der Gesellschaft der alten Menschen orientieren. Das Statistische Bundesamt rechnet in etwa 50 Jahren mit rund 10 Millionen Menschen über 80 Jahre im Land (2013 waren es 4,4 Millionen) und mit einem Gesamtbevölkerungsanteil der über 65-Jährigen von 32 Prozent.
01.02.2019 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Verbandswechsel und Wundversorgung
Septische Wunden sind mit der gleichen hygienischen Sorgfalt zu behandeln wie aseptische Wunden. Bei der Verband-Visite ist die Reihenfolge aseptischer, möglicherweise infizierter septischen Wunden einzuhalten. Patienten mit infizierten Wunden müssen in anderen Zimmern untergebracht werden als Patienten mit aseptischen Wunden.
01.02.2019 Hygiene
Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement
Die Vermeidung von Wundinfektionen nach chirurgischen Eingriffen ist das Ziel des zweiten sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens in Praxen und Kliniken, das zum 01. Januar 2017 gestartet ist. Ab dem 1. Januar 2018 dokumentieren operierende Ärzte sowohl in Praxen als auch in Kliniken jährlich das Hygiene- und Infektionsmanagement ihrer Einrichtung.
01.01.2019 Safety Clip
Safety Clip: Risikomanagement in der Luftfahrt und im Krankenhaus
Die Gewährleistung der Patientensicherheit stellt nach wie vor eine der wichtigsten Aufgaben für das Krankenhausmanagement dar. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, den Reifegrad des klinischen Risikomanagements mittels geeigneter Kennzahlen messbar und somit transparent zu machen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.