13.11.2020 Qualitätssicherung
Elektronischer Heilberufsausweis für Ärzte bundesweit verfügbar
Der elektronische Heilberufsausweis der Generation 2.0 ist für Ärzte jetzt bundesweit verfügbar. Nach Auskunft der Bundesärztekammer können Mediziner den Ausweis jetzt bei allen Landesärztekammern bestellen.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) der Generation 2.0 ist für viele Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) Pflicht. Da er der Sicherheit in der TI dient, ist dafür ein besonderes Antragsverfahren über die Landesärzte- oder -psychotherapeutenkammern notwendig.
Bislang waren noch nicht alle Landesärztekammern vorbereitet. Nun wurden nach Mitteilung der Bundesärztekammer überall die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen, sodass Ärzte im gesamten Bundesgebiet einen eHBA bestellen können. Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV, erklärte dazu: „Damit wird der Weg frei für weitere Schritte der Digitalisierung. Nicht zuletzt wird damit die wichtige innerärztliche Kommunikation auch digital möglich.“
Kammern müssen Antrag bestätigen
Ärzte und Psychotherapeuten beantragen ihren eHBA bei ihrer Landesärzte- oder psychotherapeutenkammer oder über die Online-Portale der Hersteller. Die zuständige Kammer prüft dann zunächst den Antrag, bevor der Ausweis geordert werden kann.
Mit dem eHBA signieren
Der eHBA wird unter anderem für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) benötigt, die bei vielen digitalen Anwendungen verlangt wird, so für den elektronischen Arztbrief oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Ein eHBA ist zudem nach dem Willen des Gesetzgebers auch notwendig, wenn Ärzte und Psychotherapeuten medizinische Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte lesen wollen. Dies ist bei Notfalldatensatz und elektronischem Medikationsplan der Fall.
Für den eHBA erhalten Vertragsärzte und -psychotherapeuten eine Pauschale von 11,63 Euro je Quartal. Damit wird die Hälfte der Kosten durch die Krankenkassen erstattet.
So erhalten Sie Ihren eHBA
Ärzte und Psychotherapeuten müssen ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) zunächst bei ihrer Landesärzte- oder psychotherapeutenkammer oder über die Online-Portale der Hersteller beantragen. Sie erhalten dann, wenn die zuständige Kammer den Antrag geprüft hat, eine Vorgangsnummer, um den Ausweis zu ordern. Der eHBA ist ein personenbezogenes Dokument. Deshalb müssen Ärzte und Psychotherapeuten für den Antrag das Post-Ident-Verfahren durchführen – nur so können sie zweifelsfrei ihre Identität nachweisen. Sobald der Ausweis produziert ist, erhält der Arzt oder Psychotherapeut ihn per Einschreiben zugeschickt; PIN und PUK folgen separat. Nach Erhalt muss der Ausweis innerhalb von 28 Tagen über ein Online-Portal freigeschaltet werden. |
Dafür benötigen Sie einen eHBA
Sichtausweis: Der eHBA ist eine Chipkarte, ähnlich dem Personalausweis. Er ersetzt den klassischen Arztausweis aus Papier. Signatur: Der Inhaber kann mit dem eHBA elektronische Dokumente rechtsverbindlich unterschreiben. Fachleute sprechen hier von der „qualifizierten elektronischen Signatur (QES)“. Durch die Kopplung mit dem eHBA ist ein Missbrauch weitestgehend ausgeschlossen, denn die Unterschrift ist eindeutig als Unterschrift eines Arztes oder Psychotherapeuten erkennbar. Authentifizierung: Mit dem eHBA weist sich sein Eigentümer in der elektronischen Welt als Arzt oder Psychotherapeut aus. Er erhält damit Zutritt zur TI, aber auch zu Mitgliederportalen von KVen und Kammern. Zugriff auf die eGK: Mit dem eHBA kann der Inhaber auf medizinische Daten zugreifen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten abgespeichert sind. Das gilt etwa für den Notfalldatensatz. |
Weitere Artikel zum Thema
01.09.2019 Hygiene
Hygiene-Tipp: Ziehen der Hochvakuum-Saugdrainage als Infektionsrisiko
Hochvakuum-Saugdrainagen werden ggf. nach chirurgischen Eingriffen subkutan eingebracht und sollen den postoperativen Verlauf der Heilung begünstigen. Durch das Absaugen von Blut und Wundsekret sowie den Andruck der Wundränder wird die Wundheilung beschleunigt. Die Drainage wird meistens postoperativ nach 48 bis 72 Stunden entfernt.
01.09.2019 Arbeitsbedingungen
Safety Clip: Es gibt nicht immer nur ein Opfer – die Second Victims im Gesundheitswesen
Passieren folgenreiche Fehler in der Patientenversorgung, kann es neben dem eigentlichen Opfer, dem betroffenen Patienten, auch weitere Opfer, nämlich die beteiligten Mitarbeitenden geben. Die involvierten Mitarbeitenden können nach Behandlungsfehlern oder kritischen Zwischenfällen selbst ein psychisches Leid entwickeln, das von vorübergehenden emotionalen Belastungen bis hin zur chronischen psychischen Erkrankung reichen kann. Sie werden zu zweiten Opfern des Ereignisses – den Second Victims.
05.08.2019 Qualitätssicherung
Patientensicherheit in Deutschland: Geschichte und Gegenwart
Um zu verstehen, warum in Deutschland ein Verband wie das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) gegründet wurde, muss man ein amerikanisches Buch in den Blick nehmen. Im Jahr 2000 veröffentlichte das Institute of Medicine das bahnbrechende Werk To Err is Human. Darin wurde mit der Vorstellung aufgeräumt, dass Fehler im Medizinbetrieb, insbesondere solche mit nachfolgenden Schäden bei den Patientinnen und Patienten, eine seltene, unvorhersehbare und damit letztlich auch unvermeidliche Ausnahme darstellen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.