07.03.2023 Politik
Elektronische Patientenakte ab Ende 2024 laut Lauterbach „für alle verbindlich“
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2023/02/BM_Lauterbach_Portrait_Querformat_Presse-750x422.jpg)
Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach will in den kommenden Tagen seine Pläne für das Opt-out-Verfahren bei der elektronischen Patientenakte (ePA) vorlegen. Im kommenden Jahr werde sie den Durchbruch schaffe, erklärte er. „Ende kommenden Jahres wird die elektronische Patientenakte für alle verbindlich“, sagte er in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. „Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch mit dabei.“ Ziel sei, „dass unser Gesundheitssystem endlich im 21. Jahrhundert ankommt“.
Seit Anfang 2021 können Versicherte die ePA auf freiwilliger Basis in einer ersten Ausbaustufe nutzen, nämlich per Smartphone-App, in der beispielsweise eingescannte Arztbefunde gespeichert und in anderen Praxen zur Ansicht freigegeben werden können.
Allerdings müssen sie sich darum selbst kümmern – das sogenannte Opt-in-Verfahren. Es gilt als Ursache dafür, dass nah wie vor weniger als ein Prozent aller gesetzlich Versicherten im Besitz einer ePA sind. Demegenüber sollen beim Opt-out- oder Widerspruchsverfahren alle Versicherten eine ePA erhalten und sich umgekehrt selbst kümmern, falls sie sie nicht wollen.
Quellen: Ärzteblatt, Bundesministerium für Gesundheit
Weitere Artikel zum Thema
10.09.2019 Krankenhaus
VDK: Scheitern mit Ansage – Folgen der Personaluntergrenzen
Es ist genauso gekommen, wie es der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) aus seiner Kenntnis der Praxis vor einem Jahr vorausgesagt hat: Das Kind wurde mit dem Bade ausgeschüttet.
05.09.2019 BDC|News
Replik des BDC auf Leitartikel vom BNC
Das Themenreferat für Niedergelassene des BDC nimmt Stellung zum Leitartikel des BNC, worin Dr. Schüürmann offen zum Austritt aus dem BDC aufruft.
05.09.2019 Politik
Finanzergebnisse der Krankenkassen im 1. Halbjahr 2019
Um ihre Rücklagen abzubauen, haben die gesetzlichen Krankenkassen im ersten Halbjahr 2019 mehr ausgegeben, als sie durch Beitragszahlungen ein-genommen haben. Trotzdem liegen ihre Finanzreserven immer noch bei rund 20,8 Milliarden Euro. Das zeigt die aktuelle Krankenkassen-Statistik. Im Durchschnitt entspricht dies etwa einer Monatsausgabe und damit etwa dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.
03.09.2019 Krankenhaus
BÄK und KBV kritisieren Überlegungen zum Sicherstellungsauftrag
Der im Juli vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgestellte Diskussionsentwurf für eine Reform der Notfallversorgung muss aus Sicht von Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) in einigen Punkten nachgebessert werden. Das gilt vor allem für den Sicherstellungauftrag, wie BÄK-Präsident Klaus Reinhardt und der stellvertretende Vorsitzende der KBV, Stephan Hofmeister, im Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt (27.08.2019) klarstellen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.