07.03.2023 Politik
Elektronische Patientenakte ab Ende 2024 laut Lauterbach „für alle verbindlich“
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2023/02/BM_Lauterbach_Portrait_Querformat_Presse-750x422.jpg)
Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach will in den kommenden Tagen seine Pläne für das Opt-out-Verfahren bei der elektronischen Patientenakte (ePA) vorlegen. Im kommenden Jahr werde sie den Durchbruch schaffe, erklärte er. „Ende kommenden Jahres wird die elektronische Patientenakte für alle verbindlich“, sagte er in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. „Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch mit dabei.“ Ziel sei, „dass unser Gesundheitssystem endlich im 21. Jahrhundert ankommt“.
Seit Anfang 2021 können Versicherte die ePA auf freiwilliger Basis in einer ersten Ausbaustufe nutzen, nämlich per Smartphone-App, in der beispielsweise eingescannte Arztbefunde gespeichert und in anderen Praxen zur Ansicht freigegeben werden können.
Allerdings müssen sie sich darum selbst kümmern – das sogenannte Opt-in-Verfahren. Es gilt als Ursache dafür, dass nah wie vor weniger als ein Prozent aller gesetzlich Versicherten im Besitz einer ePA sind. Demegenüber sollen beim Opt-out- oder Widerspruchsverfahren alle Versicherten eine ePA erhalten und sich umgekehrt selbst kümmern, falls sie sie nicht wollen.
Quellen: Ärzteblatt, Bundesministerium für Gesundheit
Weitere Artikel zum Thema
12.07.2021 Politik
Offener Brief des Deutschen Ärztinnenbundes zum Mutterschutzgesetz
Sehr geehrte/r …., das Ziel des am 01. Januar 2018 in Kraft getretenen novellierten Mutterschutzgesetzes sollte die diskriminierungsfreie Teilhabe von schwangeren Frauen an ihrem Arbeitsplatz sein. Ein Bundesausschuss Mutterschutz sollte die novellierte Gesetzgebung evaluieren und basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen anhand sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Regeln optimieren. Mehr als drei Jahre nach Einführung des Gesetzes ist die Realität verheerend. Es behindert schwangere Ärztinnen, aber auch andere Beschäftigte im Gesundheitswesen, übermäßig in ihrer Berufsausübung – und mindert so ihre Karrierechancen. Die zugesagte Optimierung ist bis heute unterblieben.
02.07.2021 Aus- & Weiterbildung
BÄK beschließt Zusatzweiterbildung Infektiologie
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat einstimmig die neue Zusatzweiterbildung Infektiologie beschlossen.
11.06.2021 Krankenhaus
G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen zum Entlassmanagement
Krankenhausärztinnen und -ärzte können weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Kalendertage statt bis zu 7 Tage nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen.
01.06.2021 Politik
Deutscher Ärztetag 2021
GESUNDHEITSVERSORGUNG ZUKUNFTS- UND KRISENFEST MACHEN Mit großer Mehrheit beschlossen die Delegierten des 124. Deutschen Ärztetages am 4. und 5. Mai 2021 den Leitantrag der Bundesärztekammer zu den Lehren aus der Corona-Pandemie. Demnach sollten Bund und Länder nun aus den identifizierten Schwachstellen des Gesundheitswesens die Konsequenzen ziehen und die Gesundheitsversorgung zukunfts- und krisensicherer aufstellen. Dazu gehören auch folgende Maßnahmen:
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.