21.08.2024 Politik
Einigung zur Selbstständigkeit von Poolärzten im Notdienst
Poolärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst werden zukünftig wie Selbstständige behandelt. Das geht aus der jüngsten Einigung zwischen dem Deutschen Rentenversicherung Bund und dem GKV-Spitzenverband hervor, die den Vollzug für die Einigung mitgeteilt haben. Damit stehen die Bedingungen, die Ärzte und Ärztinnen erfüllen müssen, um im Bereitschaftsdienst als Selbstständige zu gelten, fest.
An der Selbstständigkeit würde sich demnach auch dann nichts ändern, wenn eine Kassenärztliche Vereinigung eine Sicherstellungspauschale für die Bereitschaft eines Vertragsarztes oder einer Vertragsärztin zur Teilnahme an der Erfüllung des Sicherstellungsauftrages gewährt.
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Ungefähr 3.700 Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte sind Stand Anfang 2023 für die gesetzliche Unfallversicherung tätig. Sie versorgen Unfallverletzungen und Berufskrankheiten in Kliniken oder in ambulanter Praxis und rechnen nach einer einheitlichen Gebührenordnung ab. Damit ist schon eine Besonderheit genannt, die das Durchgangsarztsystem von der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter unterscheidet.
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