01.05.2011 BG- und D- Arzt
Editorial: Neuregelung des D-Arzt-Verfahrens
Nach langem Bemühen haben sich in einer Tagung am 16.3.2011 in Frankfurt die betreffenden Berufsverbände zu einer „Gemeinsamen BG-Kommission der unfallchirurgischen und orthopädischen Berufsverbände“ zusammengeschlossen: BDC, BNC, BVOU, BVGLÄ und VLOU.
Für Chirurgen, Unfallchirurgen und Orthopäden sind bei der Behandlung von Unfallpatienten die Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung wesentliche und überaus wichtige Voraussetzungen in den Kliniken und in den Praxen.
Die aktuellen Probleme und zukünftigen Fragen – nicht nur Abrechnungsfragen – der D-Ärzte gegenüber den BGen und der DGUV werden somit gemeinsam formuliert, besprochen und vorgetragen.
Die Herausgeber von Passion Chirurgie, der Mitgliederzeitschrift des BDC, widmen daher eine gesamte Ausgabe der Vielseitigkeit der D-Arzt-Tätigkeit. Für sie gibt es genug Probleme: die Anforderungen der DGUV zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren in der ab 1.1.2011 geltenden Fassung, die speziellen Weiterbildungsverpflichtungen, die Mindestzahlen an Behandlungsfällen, Abrechnungsfragen, Überwachung der Heilverfahren und das zunehmend erweiterte Reha-Management, Beendigung des H-Arzt-Verfahrens zum 31.12.2014.
Die Versorgung der Unfallverletzten wird in 3 Ebenen strukturiert, die des Basis-D-Arztes, der Ebene des zugelassenen Krankenhauses und der Ebene der Paragraph-6-Klinik. Für die ärztliche Leitung und Verantwortung sollen über die MWBO hinaus noch bis zu sechs Jahre Tätigkeiten in entsprechenden Paragraph-6-Kliniken nachgewiesen werden. Die wohnortnahen D-Ärzte sind in die der Klinik folgenden ambulanten Behandlungen mit einzubinden.
Selbst die BÄK und die KBV haben die Tätigkeiten des Hausarztes nicht als Basis-Arzt bezeichnet, um die Missdeutung zum „Barfuß-Arzt“ zu vermeiden.
Der Beratungsarzt in den der BG-Verwaltungen ist Vermittler und Bindeglied zwischen dem D-Arzt und der BG. Er ist nicht der von Kollegen missverstandene „Schreibtischtäter“ zur Reglementierung des D-Arztes, sondern seine fachliche Kompetenz ist die Grundlage von Maßnahmen der Verwaltungen während des Heilverfahrens.
Unfallfolgen erfordern ab einer gewissen Schwere eine Bewertung zur Leistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherungen. Diese Fähigkeiten der Begutachtung sind unterdessen außerklinisch in entsprechenden Seminaren zu aktualisieren und zu zertifizieren. Auf die rechtlichen Grundlagen des Arztes als (sozial-)gerichtlichen Sachverständigen wird klärend verwiesen.
Die BDC-Gutachterseminare wurden von der DGUV zertifiziert und entsprechen den neuen Fortbildungsanforderungen der DGUV nach § 34 SGB VII.
Die Tätigkeit des D-Arztes geht weit über die operativen Techniken hinaus, wie es in diesem Heft exemplarisch angedeutet wird, ohne Anspruch auf Vollzähligkeit. Die vielfältigen Aufgaben und Entscheidungen im Behandlungsverlauf bei BG–Unfallverletzten werden deutlich.
Chirurgen, Unfallchirurgen, Orthopäden und auch Kollegen anderer Fachdisziplinen behandeln oft gemeinsam den Unfallverletzten und den Patienten mit Berufskrankheiten. Sie sind in den verschiedenen Berufsverbänden und Vereinigungen organisiert.
Durch diese jetzt gegründete „Gemeinsame BG-Kommmission“ werden ihre und unsere Anliegen in Zukunft wirkungsvoll gegenüber den Berufsgenossenschaften und der DGUV vertreten. Die Kommission ist Ihr Ansprechpartner, Ihre Fragen werden kompetenten Kommissions- Mitgliedern weitergereicht. Informationen werden in der Zeitschrift Passion Chirurgie und der auf der Website www.bdc.de kommuniziert.
Sehen Sie selbst!
Hierholzer E. Passion Chirurgie. 2011 Mai/Juni; 1(5/6): Artikel 01_01.
Die unfallchirurgischen und orthopädischen Berufsverbände haben sich zu einer gemeinsamen BG-Kommission (GBK) zusammengefunden. Beteiligt sind: Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC), Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC), Bundesverband der für die Berufsgenossenschaften tätigen Ärzte (BVBGÄ), Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), Verband leitender Orthopäden und Unfallchirurgen (VLOU).
Autor des Artikels
Weitere Artikel zum Thema
01.03.2024 BG- und D- Arzt
Arztpraxis Tipp: Zugang zum D-Arzt-Verfahren für Kinderchirurginnen und -chirurgen
Ein Kinderchirurg in einer Kinderklinik mit sehr großer Notaufnahme möchte die Zulassung zum berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren erlangen und möchte gerne wissen, welche Voraussetzungen er dazu erfüllen muss.
01.02.2024 BG- und D- Arzt
Arztpraxis Tipp: Durchgangsarztbericht nach älteren oder abgeschlossenen Behandlungen
Auf verschiedenen unfallmedizinischen Tagungen und auch anderweitigen Fortbildungen wurde seitens der Unfallversicherungsträger der Wunsch/die Empfehlung ausgesprochen, dass auch bei älteren beziehungsweise zunächst abgeschlossen Behandlungen im Unfallzusammenhang mit nachfolgender Wiedervorstellung länger als drei Monate nach der letzten Behandlung ein Durchgangsarztbericht (F1000) erstellt werden sollte.
29.01.2024 BG- und D- Arzt
Reform der D-Arzt-Versorgung – Was tut sich, und was ist weiter notwendig?
Die Anzahl der tätigen Durchgangsärzte ist sowohl in den Krankenhäusern als auch in den Praxen seit Jahren rückläufig. Der BDC macht sich gemeinsam mit den anderen Berufsverbänden u. a. in der Gemeinsamen BG-Kommission (GBK) für eine stetige Verbesserung der Bedingungen der D-Ärzte stark, um diesen Trend aufzuhalten und die Tätigkeit attraktiv zu gestalten.
23.01.2024 BG- und D- Arzt
Reform der D-Arzt-Bedingungen seit 1. Januar 2024
Auch durch das Engagement des BDC ist es in mehrjährigen Gesprächen mit der DGUV gelungen, wesentliche Verbesserungen zu erreichen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.