16.01.2024 Politik
Eckpunkte für eine Reform der Notfallversorgung vorgestellt
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat heute die Eckpunkte für eine Reform der Notfallversorgung vorgelegt.
Ein Überblick:
- Um Patientinnen und Patienten schneller einen Behandlungstermin zu vermitteln, sollen die Terminservicestellen ausgebaut und verstärkt werden und sich mit den Rettungsleitstellen vernetzen. Hierzu sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit Rettungsleitstellen künftig zwingend kooperieren und eine Überleitung von Hilfesuchenden, je nach Fall, ermöglichen
- Die notdienstliche Akutversorgung soll bundesweit vereinheitlicht werden. Dazu sollen die KVen rund um die Uhr eine telemedizinische Versorgung sowie Hausbesuche insbesondere für immobile Patientinnen und Patienten bereitstellen
- Die KVen erhalten den Plänen zufolge gesetzlich die Möglichkeit, für den aufsuchenden Dienst auch qualifiziertes nichtärztliches Personal einzubinden oder mit dem Rettungsdienst zu kooperieren (Gemeindenotfallsanitäter). Die ärztliche Kompetenz soll in diesen Fällen durch eine telemedizinische Anbindung dieser Dienste sichergestellt werden
- Die KVen sollen sicherstellen, dass die offenen Sprechstunden, die bestimmte Facharztgruppen gemäß Bundesmantelvertrag anbieten und an die TSS melden müssen, möglichst gleichmäßig über die Woche verteilt zur Verfügung stehen, um Hilfesuchenden mit akutem Behandlungsbedarf während der Sprechstundenzeiten eine geeignete Versorgung in vertragsärztlichen Praxen anbieten zu können
- Um Patientinnen und Patienten im Notfall gleich an die richtigen Strukturen zur Behandlung weiterzuleiten, sollen flächendeckend Integrierte Notfallzentren (INZ) sowie, dort wo es die Kapazitäten zulassen, Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) eingerichtet werden. INZ und KINZ bestehen den Plänen zufolge aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer zentralen Ersteinschätzungsstelle („gemeinsamer Tresen“) und einer KV-Notdienstpraxis in unmittelbarer Nähe
- Die Verantwortung für die Einrichtung der zentralen Ersteinschätzungsstelle soll grundsätzlich dem Krankenhaus obliegen
- Die Kooperationspartner der INZ sollen sich digital vernetzen, um Behandlungsdaten schnell austauschen zu können
- Die Öffnungszeiten der INZ werden gesetzlich festgelegt: (Wochenende/Feiertage: 9 Uhr bis 21 Uhr, Mittwoch/Freitag: 14 Uhr bis 21 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 18 Uhr bis 21 Uhr). Abweichungen davon sind im Einzelfall möglich, wenn die notdienstliche Versorgung anderweitig sichergestellt ist
- Durch eine Anbindung an eine Terminservicestelle sollen Patientinnen und Patienten in INZ auch geeignete Termine für eine Weiterbehandlung angeboten werden können. Zudem soll auch die Abgabe von kurzfristig benötigten Arzneimitteln ermöglicht werden. Hierzu können die Integrierten Notfallzentren mit Apotheken in unmittelbarer Nähe Kooperationsvereinbarungen treffen
- Damit Patientinnen und Patienten nach Behandlung in einer Notdienstpraxis oder bei einem Hausbesuch nicht anschließend noch einmal in eine Hausarztpraxis gehen müssen, nur um eine Krankschreibung zu erhalten, soll auch den INZ sowie dem aufsuchenden Notdienst die Ausstellung der Krankschreibung ermöglicht werden
Das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Gesundheit
Quelle: Ärztenachrichtendienst
Weitere Artikel zum Thema
01.10.2019 Aus- & Weiterbildung
Chirurgische Versorgung für alle – Studentisches Engagement in der Globalen Chirurgie
Seit Anfang 2019 gibt es eine deutsche Gruppe des „International Student Surgical Network InciSioN“, InciSioN Germany-junge DTC, die sich zum Thema Globale Chirurgie engagiert. Doch was heißt das genau?
30.09.2019 Krankenhaus
Bundestag entscheidet über Implantateregister
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Mehr Patientensicherheit bei Implantaten und schnellere Versorgung mit neuen Therapien.“
27.09.2019 Herzchirurgie
Zahl der Herzoperationen 2018: 410 840
Das statistische Bundesamt gibt zum Welt-Herz-Tag bekannt, dass die Zahl der Herzoperationen 2018 um 23 Prozent im Vergleich zu 2008 gestiegen ist.
26.09.2019 Politik
Positionierungen zur Organspenden-Regelung
Am Mittwoch, 25. September 2019, haben sich Experten in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu den vorliegenden Gesetzesentwürfen zum Thema Organspende-Regelung positioniert. Hier finden sie die zwei Gesetzesentwürfe und einige Meinungen der Beteiligten.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.