16.01.2024 Politik
Eckpunkte für eine Reform der Notfallversorgung vorgestellt
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat heute die Eckpunkte für eine Reform der Notfallversorgung vorgelegt.
Ein Überblick:
- Um Patientinnen und Patienten schneller einen Behandlungstermin zu vermitteln, sollen die Terminservicestellen ausgebaut und verstärkt werden und sich mit den Rettungsleitstellen vernetzen. Hierzu sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit Rettungsleitstellen künftig zwingend kooperieren und eine Überleitung von Hilfesuchenden, je nach Fall, ermöglichen
- Die notdienstliche Akutversorgung soll bundesweit vereinheitlicht werden. Dazu sollen die KVen rund um die Uhr eine telemedizinische Versorgung sowie Hausbesuche insbesondere für immobile Patientinnen und Patienten bereitstellen
- Die KVen erhalten den Plänen zufolge gesetzlich die Möglichkeit, für den aufsuchenden Dienst auch qualifiziertes nichtärztliches Personal einzubinden oder mit dem Rettungsdienst zu kooperieren (Gemeindenotfallsanitäter). Die ärztliche Kompetenz soll in diesen Fällen durch eine telemedizinische Anbindung dieser Dienste sichergestellt werden
- Die KVen sollen sicherstellen, dass die offenen Sprechstunden, die bestimmte Facharztgruppen gemäß Bundesmantelvertrag anbieten und an die TSS melden müssen, möglichst gleichmäßig über die Woche verteilt zur Verfügung stehen, um Hilfesuchenden mit akutem Behandlungsbedarf während der Sprechstundenzeiten eine geeignete Versorgung in vertragsärztlichen Praxen anbieten zu können
- Um Patientinnen und Patienten im Notfall gleich an die richtigen Strukturen zur Behandlung weiterzuleiten, sollen flächendeckend Integrierte Notfallzentren (INZ) sowie, dort wo es die Kapazitäten zulassen, Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) eingerichtet werden. INZ und KINZ bestehen den Plänen zufolge aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer zentralen Ersteinschätzungsstelle („gemeinsamer Tresen“) und einer KV-Notdienstpraxis in unmittelbarer Nähe
- Die Verantwortung für die Einrichtung der zentralen Ersteinschätzungsstelle soll grundsätzlich dem Krankenhaus obliegen
- Die Kooperationspartner der INZ sollen sich digital vernetzen, um Behandlungsdaten schnell austauschen zu können
- Die Öffnungszeiten der INZ werden gesetzlich festgelegt: (Wochenende/Feiertage: 9 Uhr bis 21 Uhr, Mittwoch/Freitag: 14 Uhr bis 21 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 18 Uhr bis 21 Uhr). Abweichungen davon sind im Einzelfall möglich, wenn die notdienstliche Versorgung anderweitig sichergestellt ist
- Durch eine Anbindung an eine Terminservicestelle sollen Patientinnen und Patienten in INZ auch geeignete Termine für eine Weiterbehandlung angeboten werden können. Zudem soll auch die Abgabe von kurzfristig benötigten Arzneimitteln ermöglicht werden. Hierzu können die Integrierten Notfallzentren mit Apotheken in unmittelbarer Nähe Kooperationsvereinbarungen treffen
- Damit Patientinnen und Patienten nach Behandlung in einer Notdienstpraxis oder bei einem Hausbesuch nicht anschließend noch einmal in eine Hausarztpraxis gehen müssen, nur um eine Krankschreibung zu erhalten, soll auch den INZ sowie dem aufsuchenden Notdienst die Ausstellung der Krankschreibung ermöglicht werden
Das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Gesundheit
Quelle: Ärztenachrichtendienst
Weitere Artikel zum Thema
23.09.2020 Politik
Zufriedenheit mit Gesundheitswesen erreicht Rekordwert
Der Continentale Versicherungsverbund stellt seine neue Studie vor. Die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem deutschen Gesundheitswesen liegt in der Corona-Krise auf einem Rekordniveau.
17.09.2020 Politik
Patientensicherheit und Mitarbeitersicherheit gehören zusammen
„Eine gute Patientenversorgung setzt einen wirksamen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten in Kliniken und Praxen voraus. Das gilt für die tagtägliche Patientenversorgung und das gilt ganz besonders für Pandemiezeiten, wenn Ärzte und andere Gesundheitsberufe über ihre Belastungsgrenzen hinaus gehen müssen und einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt anlässlich des Welttages der Patientensicherheit am 17.09.2020.
14.09.2020 Politik
Die Einheit der Chirurgie hat weiterhin hohe Priorität
Prof. Dr. Dr. Michael Ehrenfeld über die Ziele seiner Präsidentschaft, die Arbeit am nächsten DCK und warum es sinnvoll ist, die Approbationsordnungen für Zahn- und für Humanmedizin stärker aufeinander abzustimmen.
11.09.2020 Politik
KBV: Digitale Prozesse sektorenübergreifend angleichen
Mit Blick auf den Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes hat der KBV-Vorstand die Ungleichbehandlung ambulanter Praxen im Vergleich zu den Kliniken kritisiert. Das geplante Milliardenpaket drohe, „die Ungleichheit bei der Unterstützung von stationärem und ambulantem Sektor zu verschärfen“.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.