03.03.2020 Politik
DIVI fordert klare Regelung gegen Kommerzialisierung der Sterbehilfe
„Die Sterbehilfe-Gesetzgebung ist lückenhaft und muss so schnell wie möglich präzisiert werden“, sagt Professor Uwe Janssens (Foto), Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Das Bundesverfassungsgericht hat vor wenigen Tagen klargestellt: Der Mensch hat ein Recht zu sterben – und der Staat darf dies nicht unmöglich machen. Das Gerichtsurteil stellt jedoch zugleich klar, dass der Staat zum Schutz des Lebens und der autonomen Willensbildung aller Bürger durchaus das Recht und die Pflicht hat, den Bereich der Suizidhilfe zu reglementieren. „Er muss also einem Ausbreiten kommerzieller Dienstleister keineswegs tatenlos zusehen. Die DIVI fordert daher eine umgehende Erarbeitung von Konzepten, wie Suizidhilfe in Deutschland zukünftig verantwortungsvoll geregelt und praktiziert werden soll“, so Janssens, zugleich Sprecher der DIVI-Sektion Ethik und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler.
Die DIVI wird sich konstruktiv an den jetzt anstehenden medizinischen, gesellschaftlichen und politischen Diskussionen beteiligen: Einerseits müssen die Rechte von Sterbewilligen geschützt und der Weg zu Suizidhilfe in begründeten Einzelfällen geregelt werden. „Andererseits müssen wir Klarheit darüber schaffen, wie die Mehrheit von alten und kranken Menschen vor einem sozialen Druck zur Inanspruchnahme von Suizidhilfe geschützt werden kann“, unterstreichen die beiden Ethik-Experten der DIVI, Dr. Gerald Neitzke vom Institut für Geschichte, Ethik und Philosophie der Medizin an der Medizinischen Hochschule Hannover sowie Professor Gunnar Duttge vom Zentrum für Medizinrecht an der Georg-August-Universität Göttingen.
Berufsrechte stärken: Einschränkungen der Landesärztekammern aufheben
Infrage stehen dabei auch die Rechte von Ärztinnen und Ärzten, die aus Gewissensgründen keine Suizidhilfe leisten möchten. Zugleich hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die unterschiedlichen berufsrechtlichen Regeln in Deutschland kritisiert: Je nach zuständiger Landesärztekammer ist die Suizidhilfe den Ärzten untersagt oder erlaubt. „Diese Einschränkung kollidiert mit den verfassungsgemäßen Rechten von Ärzten und sollte daher so bald wie möglich aufgehoben werden“, so Duttge.
DIVI fordert: Finanzielle Gewinne durch Suizidhilfe-Dienstleister unterbinden
Das Bundesverfassungsgericht stärkt mit der aktuellen Entscheidung den Willen des Einzelnen, durch Suizid aus dem Leben zu scheiden – sofern dieser Wille autonom gefasst wurde. „Anderen Kriminalstrafe anzudrohen, wenn diese einem Suizidenten bei der Durchsetzung seines Selbstbestimmungsrechts helfen wollen, greife in übermäßiger Weise in das Recht zu sterben ein“, so Gerald Neitzke. Das gelte auch dann, wenn das Strafgesetz sich auf eine Bestrafung „geschäftsmäßiger“ Unterstützung beschränkt. Die DIVI nimmt als Fachgesellschaft, die intensivmedizinische und notfallmedizinische Inhalte von rund 3.000 Mitgliedern wissenschaftlich vertritt, an dieser Stelle bewusst eine unmissverständliche Position ein: „Wir fordern eine klare gesetzliche Regelung, die jedweden impliziten oder expliziten finanziellen Gewinn von kommerziellen Dienstleistern im Zusammenhang mit der Suizidhilfe unterbindet“, so DIVI-Präsident Janssens.
Quelle: Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) e.V., Luisenstraße 45, 10117 Berlin, www.divi.de, 02.03.2020
Weitere Artikel zum Thema
03.09.2020 Krankenhaus
Kabinett beschließt Investitionsprogramm für Krankenhäuser
Das Bundeskabinett hat am 02.09.2020 dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten Entwurf des „Krankenhauszukunftsgesetzes“ (KHZG) zugestimmt. Der Bund wird 3 Milliarden Euro bereitstellen, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können.
01.09.2020 Aus- & Weiterbildung
BDC-Praxistest: Kompetenzbasierte Weiterbildung: Ursprünge, Inhalte und Erfahrungen
Die Qualität der chirurgischen Weiterbildung stellt grundsätzlich einen wesentlichen Faktor für die die Patientensicherheit dar [1–4]. Auch in Deutschland wird das Thema aktuell wieder diskutiert. Der Deutsche Ärztetag hat bereits 2007 eine Weiterbildungsreform für Deutschland beschlossen. Anders als bei den bisherigen Reformen sollte es hier jedoch nicht nur zu einer Anpassung der bisherigen Weiterbildungskataloge, sondern auch zu einer Änderung der Struktur hin zu kompetenzbasierten Inhalten kommen.
01.09.2020 BDC|News
Medizin für den Menschen: Gesundheit vor Gewinn – Gedanken zum offenen Brief des Bündnisses Junger Ärzte vor dem Hintergrund des Nachwuchsmangels
Die aktuelle Covid-19-Pandemie führt uns die Leistungs- und Adaptationsfähigkeit unseres Gesundheitssystems vor Augen: Die adäquate Behandlung von Covid-19 infizierten Patienten und den resultierenden gesundheitlichen Folgen, aber auch anderer notfallmäßig und dringlich zu behandelnder Erkrankungen und Verletzungen ist, befreit von einigen bürokratischen Fesseln, effizienter möglich geworden.
01.09.2020 Politik
Anlassloses Testen auf SARS-Cov-2
Netzwerk für Evidenzbasierte Medizin: Für Personen, bei denen kein begründeter Verdacht auf eine Infektion vorliegt, ist die Aussagekraft eines einzelnen positiven Testergebnisses verschwindend gering.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.