21.05.2024 Presse
Chirurgieverbände kritisieren die Vorschläge der Regierungskommission zur Überwindung der Sektorengrenzen
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Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) warnen vor falschen Maßnahmen, um einen weiteren Facharztmangel zu beheben: Den Vorschlag der Regierungskommission, die fachärztliche Versorgung durch die im Rahmen der Krankenhausreform geplanten Level 1i-Kliniken sicherstellen zu lassen, halten sie für illusorisch. Leisten sollen solche Einrichtungen dies neben den ihnen zugedachten Aufgaben in der Kurzzeitpflege, der hausärztlichen Betreuung bei Unterversorgung, der allgemeinmedizinischen Weiterbildung und der belegärztlichen Behandlung.
„Dieses Konzept ist höchst riskant, denn noch weiß niemand, ob es diese Kliniken in strukturschwachen Gegenden überhaupt geben wird. Viel mehr gibt es heute schon Gegenden in Deutschland, in denen kein Krankenhaus mehr existiert und bereits jetzt niedergelassene Fachärztinnen und -ärzte die Versorgungslücke schließen müssen“, erklärt BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. Neugründungen von derartigen Kliniken seien wenig realistisch und ob bestehende kleine Krankenhäuser nach der Reform in der Peripherie als Level 1i-Klinik wirtschaftlich weiterbetrieben werden können, sei auch zweifelhaft. Eine Verlagerung der fachärztlichen Versorgung an die verbleibenden Krankenhäuser würde somit eine weitere Ausdünnung der Versorgungslandschaft und dadurch eine massive Verschlechterung der Versorgung der ländlichen Gebiete mit medizinischen Leistungen bedeuten. BDC und DGCH sehen diesen Vorschlag daher kritisch, sind aber auch der Meinung, dass in Zukunft jede Personalressource optimal genutzt werden sollte. Dies gelinge nicht durch staatliche Steuerung, sondern möglichst viele Freiheiten in der Kombination von ambulanter und stationärer Berufsausübung.
So gelte es, den existierenden Facharztpraxen das wirtschaftliche Überleben zu sichern und die in vielen Bereichen schon vorhandenen Kooperationen mit den regionalen Krankenhäusern zu fördern. „Die vorgeschlagene sektorenübergreifende Bedarfsplanung ist in dieser Hinsicht sinnvoll und zielführend. Somit könnten im sektorenübergreifenden Verbund und auf Augenhöhe die verbleibenden fachärztlichen Aktivitäten gebündelt und eine ausreichende Versorgung vor Ort sichergestellt werden. „Dazu ist es sicher notwendig, die noch bestehenden Hürden einer kombiniert ambulant-stationären Berufsausübung zu beseitigen“, betont DGCH-Generalsekretär Professor Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen.
BDC und DGCH setzen sich deshalb vehement dafür ein, gesetzliche Hürden bei der Zusammenarbeit von Krankenhäusern und Vertragsärzten und bei der fachärztlichen Verbundweiterbildung abzubauen, das Belegarztwesen zu fördern und die Ambulantisierung nicht nur von den Krankenhäusern aus zu denken, sondern auch in diesem Bereich vorhandene vertragsärztliche Strukturen zu berücksichtigen. „Jegliche Bestrebungen in Richtung einer krankenhausbasierten Staatsmedizin sind in dieser Hinsicht kontraproduktiv und würden die letzten engagierten und leistungsbereiten Fachärztinnen und Fachärzte eher von einer Niederlassung abhalten“, warnt BDC-Vizepräsident Dr. med. Peter Kalbe.
Die chirurgischen Verbände reagieren auf die 10. Stellungnahme der Regierungskommission zur Überwindung der Sektorengrenzen im deutschen Gesundheitswesen. Diese liefert eine umfassende Analyse der Schwachstellen und Friktionen an den Schnittstellen zwischen Krankenhäusern und Vertragsärzten. BDC und DGCH teilen die Erkenntnis, dass in naher Zukunft mit einem zunehmenden Facharztmangel zu rechnen ist und sehen dies im Besonderen in den chirurgischen Fächern.
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