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DGKCH

Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) wendet sich mit einer Richtigstellung bezüglich des Spektrums der kinder- und jugendchirurgischen Versorgung an die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages.

Anlass für das Schreiben war die getroffene Aussage während der Anhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) am 25.09.24, dass die Kinder- und Jugendchirurgie im Prinzip der Viszeralchirurgie des Erwachsenen entspräche. Dagegen wehrt sich die Fachgesellschaft entschieden. „Aussagen dieser Art sind kontraproduktiv. Sie implizieren, dass eine kinderchirurgische Abteilung an den Kliniken oftmals nicht gebraucht wird. Dies ist aber falsch“, betont PD Dr. Barbara Ludwikowski, Präsidentin der DGKCH und Chefärztin der Kinderchirurgischen Klinik im Krankenhaus Auf der Bult in Hannover. „Das Gesundheitssystem braucht eine Reform und grundlegende Veränderungen, das ist allen Beteiligten klar. Diese dürfen die chirurgischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen aber auf keinen Fall in Gefahr bringen.“

Die Kinder-und Jugendchirurgie bildet ein breites medizinisches Spektrum ab und ist dabei hochspezialisiert. Kinder- und Jugendchirurgen und -chirurginnen behandeln junge Patientinnen und Patienten mit kinderurologischen, kindertraumatologischen und kinderneurochirurgischen Erkrankungen sowie Erkrankungen aus dem pädiatrisch-plastischen und kinderonkologischen Bereich. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das geltende Ausbildungscurriculum des Fachs hin.

„Die im Gesundheitsausschuss geäußerte Meinung geht an der Realität und dem Versorgungsanspruch von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern vorbei“, erklärt Dr. Joachim Suß, Pressesprecher der DGKCH und Chefarzt der Abteilung für Kinderchirurgie am Katholischen Kinderkrankenhaus Wilhelmstift in Hamburg. „Über die letzten Jahrzehnte wurden an vielen Standorten gut funktionierende Kinderchirurgische Einrichtungen geschaffen, so dass flächendeckend eine sehr breit gefächerte kindgerechte Versorgungsstruktur geschaffen wurde. Dies sollte der Maßstab sein. Abweichungen hiervon können auf Landesebene im Nachgang geregelt werden“, so Suß.

Das Schreiben an den Gesundheitsausschuss finden Sie hier.

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