25.03.2020 Corona
DGCH zum Beschluss, planbare Operationen zu verschieben: Risiko muss Facharzt prüfen!
Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) hat in ihrer Stellungnahme zur Verschiebung planbarer Operationen in der COVID-19 Pandemie Krise deutlich gemacht, dass sie alle Bemühungen unterstützt, die die Ausweitung der Virus- Infektionen verzögern, um alle Ressourcen des Gesundheitssystem zur Behandlung der schweren Krankheitsverläufe zur Verfügung stellen zu können. Dazu zählten insbesondere:
1. Die Aufteilung der stationären und ggfs. ambulanten Einrichtungen und des Personals in COVID und NON-COVID Behandlungseinheiten, entsprechend den Empfehlungen des RKI. Hierzu gehört die sorgfältige Identifizierung von jeweils geeignetem Personal unter besonderer Berücksichtigung des individuellen Risikos.
2. Die befristete Verschiebung planbarer Operationen nach dem Willen von Bundes- und Landesbehörden, um genügend Intensiv-Betten und Beatmungsplätze für schwere Corona-Fälle vorzuhalten und eine Triage wie derzeit in Italien oder Spanien zu vermeiden. Hierdurch können auch personelle Ressourcen freigesetzt und damit zur Verfügung gestellt werden.
Diese Maßnahmen stelle die Chirurgie und ihre leitenden Ärzte vor erhebliche Herausforderungen, heißt es in der Stellungnahme. In dieser heben die Autoren hervor, dass die Einschätzung zur Zeitspanne, innerhalb derer ein Eingriff tatsächlich verschoben werden kann, rein medizinisch sei und von wenigen Tagen bis hin zu mehreren Monaten variieren könne, abhängig von Diagnose, Krankheitsverlauf und geplanter Behandlung. Die Entscheidung zum Aufschub eines Eingriffs müsse schlussendlich immer von einem Facharzt des entsprechenden chirurgischen Fachgebiets getroffen werden. Zu beachten sei dabei die Wahrung der Verhältnismäßigkeit.
Lesen Sie hier die gesamte Stellungnahme der DGCH
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin
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