01.03.2020 BDC|News
Deutliches Wachstum niedergelassener Chirurgen im BDC
Jubiläen sind stets auch Anlass für eine Rückschau und Bewertung von Entwicklungen. Standen in meinem Beitrag im Chirurg BDC im April 2010 zum 50-jährigen Jubiläum des BDC noch die speziellen Interessen der niedergelassenen Chirurgen ganz im Vordergrund, so hat sich der Fokus des BDC in den letzten zehn Jahren tendenziell mehr auf die Analyse und Förderung von intersektoralen Versorgungskonzepten verlagert. Dem ist das Referat niedergelassenen Chirurgen formal und inhaltlich durch die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft Beleg- und Kooperationsärzte (AGBeKo) unter der Leitung von Dirk Farghal nachgekommen. Das Thema „intersektorale Versorgungskonzepte“ ist daher auch regelmäßig auf den chirurgischen Kongressen mit BDC-Beteiligung vertreten. Der mit BDC-Unterstützung in Thüringen entwickelte Modellversuch der Hybrid-DRGs könnte eine Lösung der betriebswirtschaftlichen Widerstände gegen die Umsetzung des allgemein akzeptierten Prinzips „ambulant vor stationär“ darstellen.
Das klassische und rechtlich einwandfreie Belegarztsystem leidet bekanntermaßen unter den mangelnden Erträgen aus den reduzierten Belegarzt-DRGs. Die Anzahl der Belegärzte und der durchgeführten Operationen ist kontinuierlich rückläufig. Daran hat auch das so genannte „Antikorruptionsgesetz“ nichts geändert. Daher haben sich zunehmend alternative Kooperations-Konzepte zwischen Kliniken und niedergelassenen Chirurgen entwickelt. Welches Konzept jeweils das passende und richtige ist hängt stark von den regionalen Gegebenheiten und auch von der historischen Entwicklung vor Ort ab. Der BDC wird auch weiterhin sowohl die Belegärzte als auch die Kooperationsärzte politisch und juristisch unterstützen und fordert nachdrücklich eine Fortentwicklung der gesetzlichen Möglichkeiten für sachgerechte intersektorale Versorgungskonzepte. Es darf bezweifelt werden, dass die von unserem umtriebigen Bundesgesundheitsminister Spahn eingesetzte Bund-Länder-Kommission im Jahr 2020 hierzu den Stein der Weisen finden wird.
Der Trend zu größeren Einheiten in Form von Gemeinschaftspraxen und MVZs im ambulanten Bereich hat sich in den letzten zehn Jahren noch verstärkt. Die wachsenden Anforderungen an die Hygiene und das Qualitätsmanagement lassen sich heute in Einzelpraxen nur schwerlich realisieren. Darüber hinaus hat sich in den letzten zehn Jahren ein massiver und 2010 noch nicht absehbarer Trend zur Tätigkeit als angestellte Chirurgin bzw. angestellter Chirurg entwickelt. Schon heute sind mehr als ein Drittel der in chirurgischen Praxen tätigen Ärztinnen und Ärzte Angestellte. Dies entspricht den Vorstellungen und Wünschen der nachrückenden Ärztegeneration, wie aktuell im Berufsmonitor der Studierenden 2018 dargestellt. Arbeitsplätze für angestellte Ärzte und insbesondere auch Teilzeitarbeit oder die Möglichkeit einer „Babypause“ für junge Eltern werden sich jedenfalls nur in größeren Gemeinschaftspraxen oder MVZs realisieren lassen. Der BDC unterstützt seine Mitglieder logistisch und rechtlich bei der Konzeption von Gemeinschaftspraxen und anderen Kooperationen. Er tritt aber gleichermaßen auch für die wirtschaftlichen Interessen der jetzt niedergelassenen oder in den nächsten Jahren ausscheidenden Chirurgen in Einzelpraxen aus der „Baby-Boomer-Generation“ ein, die ihre Patienten auch in der Zukunft gut versorgt sehen wollen.
In den letzten zehn Jahren hat der BDC das Service-Angebot für seine niedergelassenen Mitglieder stetig ausgebaut. Die Kooperation mit unserem Versicherungspartner Ecclesia bietet ein breites Portfolio an beruflichen und privaten Versicherungen und einen besonders umfassenden und günstigen Service bei der Berufshaftpflicht-Versicherung. Zusätzlich zu den schon traditionellen BDC-Abrechnungs-Seminaren wird regelmäßig ein Management-Seminar zur Praxis-Optimierung angeboten, ab 2020 in Anbindung an den Chirurgenkongress DCK. In enger Zusammenarbeit mit der DGCH wurde der Freitag des DCK als „Tag der Niedergelassenen“ konzipiert und fortentwickelt. Darüber hinaus stehen die Leiter des Referats und die BDC-Regionalvertreter regelmäßig Rede und Antwort bei zahlreichen Anfragen der Mitglieder zu Zulassungen, zur Hygiene, zur Abrechnung und zu vielen anderen Problemen der chirurgischen Praxis.
Mein vor zehn Jahren formulierter Wunsch einer weitergehenden Integration der verschiedenen chirurgischen Berufsverbände hat sich nicht realisieren lassen. Weiterhin wird bedauerlicher Weise viel Arbeitskraft und Gehirnzeit unnötig aufgebracht, um in unterschiedlichen Berufsverbänden zu den gleichen Themen nur marginal unterschiedliche Standpunkte zu erarbeiten und zu vertreten. Umso erfreulicher ist es, dass wir mit der „Einheit der Chirurgie“ und der Kooperation zwischen der DGCH und dem BDC in den letzten zehn Jahren deutlich vorangekommen sind. Sichtbare Signale sind unser Präsident Professor Meyer, der gleichzeitig Generalsekretär der DGCH ist, unsere gemeinsame Zeitschrift „Passion Chirurgie“ und der stetig wachsende Beitrag des BDC zu den Inhalten und Fortbildungsangeboten beim deutschen Chirurgenkongress (DCK). Dies wünschen wir uns in der Zukunft in Zusammenarbeit mit dem BVOU auch beim Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU).
Mehr als 2.700 niedergelassene Chirurgen sind Mitglied im BDC. Das sind zehn Prozent mehr als im Jahr 2010. Das Referat niedergelassene Chirurgen im BDC dankt für diesen Vertrauensbeweis und wird sich auch in der Zukunft mit aller Kraft für die Interessen der Mitglieder einsetzen.
Kalbe P: Deutlicher Wachstum niedergelassener Chirurgen im BDC. Passion Chirurgie. 2020 März, 10(03): Artikel 04_02.
Autor des Artikels
Dr. med. Peter Kalbe
Vizepräsident des BDCGelenkzentrum SchaumburgStükenstraße 331737Rinteln kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
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Februarausgabe: Sektorenübergreifende Versorgung in Passion Chirurgie
In der Februarausgabe dreht sich alles um „Sektorenübergreifende Versorgung“. Wir beschäftigen uns mit dem Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung, der ein neues System der integrierten Notfallversorgung mit einer telefonischen Lotsenfunktion und integrierten Notfallzentren an Krankenhäusern vorschlägt.
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Rechtsbeistand für BDC-Mitglieder
Nachdem im April 1960 der Berufsverband gegründet war, beschloss acht Jahre später der geschäftsführende Vorstand in Hamburg in seiner Sitzung am 10.02.1968 die Schaffung eines Justitiariats und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit dem Justitiar, Prof. Dr. med. h.c. W. Weißauer. Professor Weißauer erklärte sich damals bereit, für die Beratung in grundsätzlichen rechtlichen Fragen, die mit der Berufspolitik zusammenhängen, zur Verfügung zu stehen und zwar in folgenden juristischen Bereichen: Arztrecht, Straf-, Zivil-, Verfassungs- und öffentliches Recht. 1968 hatte der BDC 1.433 Mitglieder, sein Kassenstand betrug 50.158,61 DM.
01.03.2020 BDC|News
60 Jahre BDC – eine Zeitreise
Die Gründung des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. erfolgte auf der 77. Tagung der DGCH am 23. April 1960 im Deutschen Museum in München mit der Wahl von Prof. Kilian als ersten Vorsitzenden. Er hatte die Notwendigkeit einer berufspolitischen Vertretung neben der damals rein wissenschaftlichen Orientierung der DGCH erkannt und formulierte: „Die schwere Katastrophe, welche Deutschland am Ende des Zweiten Weltkrieges getroffen hat, stellte alle medizinischen Organisationen vor gewaltige Schwierigkeiten und große Aufgaben. Auf den wissenschaftlichen Kongressen wurden die einschlägigen Themen abgehandelt, zu einem fruchtbaren Gedankenaustausch über die beruflichen Belange und auch die Not des Einzelnen kam es nicht. Es wurde immer wieder ein empfindlicher Mangel hinsichtlich der Vertretung chirurgischer Interessen in den entscheidenden Gremien großer ärztlicher Organisationen, wie auch den Regierungen, bemerkbar.
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