Am 07. November 2019 hat sich der Bundestag mit drei Gesetzesentwürfen aus dem Bundesministerium für Gesundheit befasst: Ausbildungsregeln für ATA/OTA, Digitale-Versorgungs-Gesetz und das MDK-Reformgesetz.
Ausbildungsregeln für Assistenzberufe im Operations- und Anästhesiebereich
Für die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (OTA) sollen erstmals bundesweit einheitliche Regelungen geschaffen werden. Anästhesie- und Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten arbeiten gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten und anderen Fachkräften in operativen und anästhesiologischen Bereichen von Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen. Der Bedarf an diesen speziell ausgebildeten Fachkräften ist hoch. Die bundeseinheitliche Regelung für die Ausbildung greift die Weiterentwicklungen bei diesen komplexen Aufgabenstellungen und das breite Tätigkeitsspektrum der Berufe auf. Eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wird derzeit erarbeitet.