30.10.2019 Politik
Bundestag beschließt das Digitale-Versorgung-Gesetz
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Wir machen die Versorgung digitaler – und besser“
Apps auf Rezept, Angebote zu Online-Sprechstunden und überall bei Behandlungen die Möglichkeit, auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zuzugreifen – das ermöglicht das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG). Der Deutsche Bundestag entscheidet heute in 2./3. Lesung über den Gesetzentwurf.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Digitale Lösungen können den Patientenalltag konkret verbessern. Darum gibt es ab 2020 gesunde Apps auf Rezept. Das ist Weltpremiere. Deutschland ist das erste Land, in dem digitale Anwendungen verschrieben werden können. Mit diesem Gesetz machen wir die Versorgung digitaler – und besser.“
Wesentliche Inhalte des Digitale-Versorgung-Gesetzes
Ärzte können künftig digitale Anwendungen, wie Tagebücher für Diabetiker, Apps für Menschen mit Bluthochdruck, zur Unterstützung der Physiotherapie oder bei vielen weiteren Erkrankungen verschreiben. Diese werden von den Krankenkassen erstattet. Damit Patienten gute und sichere Apps schnell nutzen können, wird für die Hersteller ein neuer, zügiger Weg in die Erstattung geschaffen: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft Sicherheit, Funktion, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der Produkte. Innerhalb eines Jahres muss der Hersteller nachweisen, dass die App die Versorgung verbessert.
Krankenkassen können künftig als Treiber von Innovationen bedarfsgerecht und patientenorientiert die Entwicklung digitaler Innovationen fördern.
- Die Krankenkassen werden verpflichtet, ihren Versicherten Angebote zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz zu machen. Versicherte können sich damit im Umgang etwa mit Gesundheits-Apps oder der elektronischen Patientenakte schulen lassen.
- Patientinnen und Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass ihre Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen werden. Apotheken müssen sich bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Januar 2021 anschließen lassen. Für Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen, wird der Honorarabzug von bislang 1% ab dem 1. März 2020 auf 2,5% erhöht. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflegeeinrichtungen können sich freiwillig an die TI anschließen. Die Kosten hierfür werden erstattet.
- Patientinnen und Patienten sollen Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten, leichter finden. Darum dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren. Die Aufklärung für eine Videosprechstunde kann jetzt auch im Rahmen der Videosprechstunde erfolgen.
- Die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen wird abgelöst durch digitale Lösungen. Bislang erhalten Ärztinnen und Ärzte für ein versendetes Fax mehr Geld als für das Versenden eines elektronischen Arztbriefs. Die Selbstverwaltung wird beauftragt, das zu ändern. Außerdem haben Ärztinnen und Ärzte künftig mehr Möglichkeiten, sich auf elektronischem Weg mit Kollegen auszutauschen. Wer einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten möchte, kann das auch auf elektronischem Wege tun. Wahlleistungsvereinbarungen können etwa im Vorfeld geplanter Krankenhausaufenthalte auch elektronisch abgeschlossen werden. Außerdem können auch alle weiteren veranlassten Leistungen wie Heil- und Hilfsmittel oder aber die häusliche Krankenpflege auf elektronischem Weg verordnet werden.
- Patientinnen und Patienten sollen möglichst schnell von innovativen Versorgungsansätzen profitieren. Darum verlängern wir den Innovationsfonds um fünf Jahre mit 200 Millionen Euro jährlich. Und wir sorgen dafür, dass erfolgreiche Ansätze schnell in die Versorgung kommen.
- Große Datenmengen sind die Voraussetzung für medizinischen Fortschritt. Wir sorgen dafür, dass in einem Forschungsdatenzentrum die bei den Krankenkassen vorliegenden Abrechnungsdaten pseudonymisiert zusammengefasst werden und der Forschung auf Antrag über anonymisierte Ergebnisse zugänglich gemacht werden. Damit stehen der Wissenschaft künftig in einem geschützten Raum aktuellere und mehr Daten für neue Erkenntnisse zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung zur Verfügung.
- Die in Arztpraxen und Krankenhäusern verwendete Soft- und Hardware ist oftmals „historisch gewachsen“. Folgen sind inselartige Arbeitsabläufe und Datenhaltungslösungen und damit Medienbrüche sowie mehrfach und möglicherweise falsch erfasste Daten. Damit verbunden sind erhebliche Aufwände – sowohl für die Versicherten als auch die Leistungserbringer des Gesundheitswesens. Mit dem DVG werden die Grundlagen für weitere offene und standardisierte Schnittstellen geschaffen, so dass Informationen künftig leichter, schneller und auf Basis internationaler Standards ausgetauscht werden können.
- Die IT-Sicherheit bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten wird nachhaltig gestärkt. Hierzu erhält die Selbstverwaltung den Auftrag, IT-Sicherheitsstandards verbindlich festzuschreiben. Zertifizierte Dienstleister können die Praxen bei der Umsetzung unterstützen. Damit sorgen wir dafür, dass die sensiblen Gesundheitsdaten in den Praxen auch in der Zukunft sicher geschützt werden.
Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 07.11.2019
Weitere Artikel zum Thema
26.02.2018 Pressemitteilungen
Patientensicherheit durch bessere intersektorale Zusammenarbeit
Patientensicherheit, Hygiene, Qualitätsindikatoren und Fehlermanagement standen beim 20. Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg im Vordergrund der Diskussionen und Fortbildungen. „Die Ansätze aus dem Koalitionsvertrag zur sektorenübergreifenden Versorgung müssen jetzt im Sinne der Patientensicherheit in die Tat umgesetzt werden“, fordert Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC). „Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland brauchen genau wie alle anderen Fachärzte vernünftige Rahmenbedingungen, v.a. bei der Honorierung, um die Sektorengrenzen zu überwinden und die Qualität der Versorgung weiter zu verbessern.“
21.02.2018 Politik
Niedergelassene Ärztin setzt Löschung auf jameda.de durch
Eine Kölner Ärztin hat sich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit Ihrer Klage auf Löschung vom Ärztebewertungsportal jameda.de durchgesetzt. Die Speicherung personenbezogener Arztdaten mit Bewertungen von Patienten ist durch Internetportale laut BGH nur dann zulässig, wenn diese als "neutrale Informationsmittler" auftreten. Durch die Ausgestaltung des Werbeangebots trete diese Eigenschaft bei jameda.de allerdings soweit zurück, dass das Recht auf informelle Selbstbestimmung der Ärztin überwiege. Das Portal hat bereits Konsequenzen gezogen.
15.02.2018 Politik
Gesundheitsausgaben pro Tag überschreiten Milliardengrenze
Die Gesundheitsausgaben in Deutschland haben im Jahr 2017 erstmals die Marke von 1 Milliarde Euro pro Tag überschritten. Für 2017 prognostiziert das Statistische Bundesamt (Destatis) einen Anstieg der Gesundheitsausgaben gegenüber 2016 um 4,9 Prozent auf 374,2 Milliarden Euro.
07.02.2018 Politik
Koalitionsvertrag: Durchaus richtige Akzente gesetzt
Der Koalitionsvertrag setzt beim Thema Gesundheit an vielen Stellen durchaus richtige Akzente. Nur beispielhaft genannt seien hier die vorgesehenen Maßnahmen gegen den Ärztemangel, wie die Förderungen von Landärzten und der Ausbau der Strukturfonds.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.