24.11.2023 Politik
Bundesrat lehnt Transparenzgesetz zu Klinikreform ab
Der Bundesrat hat das Krankenhaustransparenzgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat überwiesen. Dieser muss nun einen Kompromiss für das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz finden.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass ein Transparenzverzeichnis über das Angebot von bundesweit 1.700 Kliniken informieren soll. So soll verständlich gemacht werden, welche medizinische Einrichtung welche Leistungen anbietet. Auch Daten zu Fallzahlen, Personalschlüssel und Komplikationsraten sollen in dem sogenannten Qualitäts-Atlas einsehbar sein.
Der Vorsitzende der Gesundheitsminister der Bundesländer, Manfred Lucha (Grüne) aus Baden-Württemberg, kritisierte das Gesetz der Ampelkoalition. Zwar sei die Intention richtig, allerdings schaffe das Gesetz in seiner derzeitigen Form keine Transparenz, sondern stifte Verwirrung. Mehrere Bundesländer kritisierten im Bundesrat Eingriffe in ihre Hoheit bei der Krankenhausplanung durch das Gesetz. Zudem forderten sie weitere finanzielle Unterstützung durch den Bund.
Das Transparenzgesetz ist Teil eines großen von Lauterbach geplanten Reformprogramms für Krankenhäuser in Deutschland. Lauterbach warb bis zuletzt um die Zustimmung des Bundesrats. Mit der Transparenz solle etwa Menschen mit Krebserkrankung geholfen werden, das richtige Krankenhaus zu finden. Mehr Transparenz sei daher auch ethisch geboten.
Quellen: Zeit.de
Weitere Artikel zum Thema
08.11.2022 BDC|News
BDC in Rheinland-Pfalz unterstützt KV-Forderung nach Inflationsausgleich
In einer Pressemitteilung fordern heute (8.11.2022) die KV Rheinland-Pfalz und 30 ärztliche Berufsverbände - darunter auch der BDC-Landesverband Rheinland-Pfalz - einen Inflationsausgleich für niedergelassene Vertragsarzt- und Vertragspsychotherapeutenpraxen.
07.11.2022 DRG
Finanzierung der deutschen Krankenhäuser soll reformiert werden
Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach erklärte auf der 140. Hauptversammlung
01.11.2022 Politik
Zwei gelebte Projekte stellen sich vor
Presseagentur Gesundheit: Worum geht es bei dem Projekt? Universitätsklinikum Bonn: Ein Ziel der Förderungen im Rahmen des Krankenhauszukunftgesetz (KHZG) ist die verstärkte Einbindung des Patienten in den Behandlungsprozess. Schon zu Beginn soll die Aufnahme des Patienten insbesondere im ambulanten Umfeld deutlich verbessert werden. Wir etablieren daher einen Self-Check-In für die Patienten. Ähnlich wie beim Flughafen-Check-In werden in zentralen Klinikbereichen Patientenkioske aufgestellt, an denen die Patienten die administrative Aufnahme selbst durchführen können: Nach Einlesen der Versichertenkarte, elektronischer Unterschrift unter die Aufnahmedokumente und Einscannen von mitgebrachten Befunden werden die Patienten auf ihren aktuellen Termin hingewiesen und in den Wartebereich der entsprechenden Ambulanz geleitet. Von dort können sie dann direkt über ein ins Krankenhausinformationssystem (KIS) integriertes Aufrufsystem in den Behandlungsraum gerufen werden. Auch der Ruf per SMS ist möglich, sodass die Patienten nicht an den Warteraum gebunden sind.
27.10.2022 Vergütung
BfArM veröffentlicht OPS 2023
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn/Köln hat mit Meldung vom 27.10.2022 die endgültige Fassung des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) 2023 veröffentlicht.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.