15.09.2023 Politik
Bundeskabinett beschließt Krankenhaustransparenzgesetz
Diese Woche hat das Bundeskabinett das Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen.Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Krankenhäuser verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die notwendigen Angaben zu übermitteln. Das InEK liefert die Daten und Auswertungen und das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (QITIG) bereitet die Daten für das Verzeichnis auf. Das Verzeichnis soll am 1. April 2024 durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht werden.
Diese Informationen soll das Transparenzverzeichnis der Bevölkerung bieten:
- Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach 65 Leistungsgruppen),
- vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal, / die personelle Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang,
- Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe,
- Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen (Level).
Die Veröffentlichung erfolgt übersichtlich, allgemeinverständlich, interaktiv und wird fortlaufend aktualisiert. Perspektivisch können weitere Daten in das Transparenzverzeichnis aufgenommen werden. Die Veröffentlichung durch das BMG hat keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung. Die Leistungsgruppen werden ausschließlich zur Veröffentlichung im Transparenzgesetz benannt.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Weitere Artikel zum Thema
01.03.2014 Politik
Zwei unterschiedliche Strategien
Im Jahr 2013 beherrschte ab dem Sommer die US-Notenbank die
01.02.2014 Politik
Veränderungen für Anleger durch die Schaffung einer Europäischen Bankenunion
In Europa hatte man sich nach zuvor geschaffenen, verschärften Eigenkapitalregeln kurz vor Weihnachten auf die europäische Bankenunion und damit einhergehend den Aufbau nationaler Einlagensicherungen geeinigt.
01.01.2014 Politik
Die Illusion steigender Unternehmensgewinne
Wie niedrige Zinsen auf mehreren Ebenen Unternehmensgewinne schönen Das Anlagejahr
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.