15.09.2023 Politik
Bundeskabinett beschließt Krankenhaustransparenzgesetz
Diese Woche hat das Bundeskabinett das Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen.Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Krankenhäuser verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die notwendigen Angaben zu übermitteln. Das InEK liefert die Daten und Auswertungen und das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (QITIG) bereitet die Daten für das Verzeichnis auf. Das Verzeichnis soll am 1. April 2024 durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht werden.
Diese Informationen soll das Transparenzverzeichnis der Bevölkerung bieten:
- Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach 65 Leistungsgruppen),
- vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal, / die personelle Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang,
- Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe,
- Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen (Level).
Die Veröffentlichung erfolgt übersichtlich, allgemeinverständlich, interaktiv und wird fortlaufend aktualisiert. Perspektivisch können weitere Daten in das Transparenzverzeichnis aufgenommen werden. Die Veröffentlichung durch das BMG hat keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung. Die Leistungsgruppen werden ausschließlich zur Veröffentlichung im Transparenzgesetz benannt.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Weitere Artikel zum Thema
25.02.2016 Politik
Darauf können sich Patienten verlassen: Hochwertige Qualität der ambulanten Versorgung
Qualitätssicherung – Die KBV legt ein Positionspapier vor, das die gemeinsamen Standpunkte der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zur ambulanten Qualitätssicherung und -förderung zusammenfasst.
23.02.2016 BDC|News
Unfallchirurgen entwickeln Trauma Care Bundle für den Rettungsdienst
Sechs Maßnahmen verbessern Überlebenschancen von Schwerverletzten
18.02.2016 Politik
Lokalisation des Gelenkimplantats wird jetzt in Kodes berücksichtigt
Bei der Verschlüsselung von Diagnosen, die als Praxisbesonderheiten im Heilmittelbereich anerkannt sind, gibt es eine Neuerung.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.