15.09.2023 Politik
Bundeskabinett beschließt Krankenhaustransparenzgesetz
Diese Woche hat das Bundeskabinett das Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen.Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Krankenhäuser verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die notwendigen Angaben zu übermitteln. Das InEK liefert die Daten und Auswertungen und das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (QITIG) bereitet die Daten für das Verzeichnis auf. Das Verzeichnis soll am 1. April 2024 durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht werden.
Diese Informationen soll das Transparenzverzeichnis der Bevölkerung bieten:
- Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach 65 Leistungsgruppen),
- vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal, / die personelle Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang,
- Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe,
- Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen (Level).
Die Veröffentlichung erfolgt übersichtlich, allgemeinverständlich, interaktiv und wird fortlaufend aktualisiert. Perspektivisch können weitere Daten in das Transparenzverzeichnis aufgenommen werden. Die Veröffentlichung durch das BMG hat keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung. Die Leistungsgruppen werden ausschließlich zur Veröffentlichung im Transparenzgesetz benannt.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Weitere Artikel zum Thema
23.05.2017 Politik
120. Deutscher Ärztetag in Freiburg eröffnet
„Das deutsche Gesundheitssystem gehört zu den besten der Welt. Es bietet allen Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und sozialen Status direkten Zugang zu hochwertiger ärztlicher Versorgung. Das sollten sich diejenigen vor Augen führen, die von Gerechtigkeitslücken sprechen und als vermeintlich gerechtere Alternative die Einheitskasse propagieren.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery zur heutigen Eröffnung des 120. Deutschen Ärztetages in Freiburg.
18.05.2017 Politik
Entscheidungen zur medizinischen Versorgung zukünftig ohne Arzt?
Mit Unverständnis und großer Sorge sieht die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB) die Diskussion um eine anstehende Neubesetzung der Spitze des Gemeinsamen Bundausschusses (G-BA). Medienberichten zufolge sollen zwei der drei unparteiischen Vorsitzenden neu besetzt werden und im Zuge dieser Umstellung soll dort kein Arzt mehr vertreten sein. „Im G-BA wird entschieden, wer, wo und unter welchen Bedingungen was an medizinischer Versorgung für die Bevölkerung erbringen darf“, erläutert Jörg-Andreas Rüggeberg, Facharzt für Chirurgie und Präsident der GFB, den Hintergrund. „Es kann nicht sein, dass solche Entscheidungen ohne ärztlichen Sachverstand getroffen werden.“
15.05.2017 Politik
Deutsche Ärzteverbände fordern Ende der Budgetierung
Die Allianz Deutscher Ärzteverbände unterstützt die Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen des Konzeptes „KBV 2020“, die Budgetierung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütungen aufzuheben. Die zukünftige Gesundheitsversorgung der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland wird ganz überwiegend in ambulanten Versorgungsstrukturen erfolgen und auch von der Bevölkerung so gewünscht.
12.05.2017 Politik
Notfallversorgung durch Integration neu strukturieren
Die Strukturen der medizinischen Notfallversorgung in Deutschland müssen stärker miteinander vernetzt und dem Patientenverhalten angepasst werden, fordert der Marburger Bund. Zentrale Anlaufstellen und ein koordiniertes Vorgehen der Beteiligten könnten die Notaufnahmen entlasten und eine medizinisch sinnvolle Inanspruchnahme der Notfallversorgung fördern.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.