15.09.2023 Politik
Bundeskabinett beschließt Krankenhaustransparenzgesetz
Diese Woche hat das Bundeskabinett das Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen.Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Krankenhäuser verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die notwendigen Angaben zu übermitteln. Das InEK liefert die Daten und Auswertungen und das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (QITIG) bereitet die Daten für das Verzeichnis auf. Das Verzeichnis soll am 1. April 2024 durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht werden.
Diese Informationen soll das Transparenzverzeichnis der Bevölkerung bieten:
- Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach 65 Leistungsgruppen),
- vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal, / die personelle Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang,
- Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe,
- Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen (Level).
Die Veröffentlichung erfolgt übersichtlich, allgemeinverständlich, interaktiv und wird fortlaufend aktualisiert. Perspektivisch können weitere Daten in das Transparenzverzeichnis aufgenommen werden. Die Veröffentlichung durch das BMG hat keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung. Die Leistungsgruppen werden ausschließlich zur Veröffentlichung im Transparenzgesetz benannt.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Weitere Artikel zum Thema
24.11.2023 Politik
Krankenhaureform: Neuer Arbeitsentwurf bis Ende November geplant
Nächstes Bund-Länder-Treffen in der zweiten Januarwoche 2024 zur Verständigung über einen Re-ferentenentwurf.
20.11.2023 Politik
G-BA Entscheidung: Recht auf Zweitmeinung auch bei künstlichem Hüftgelenk
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. November 2023 beschlossen,
14.11.2023 Politik
Update: Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur schließt Periimplantatfraktur aus
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat bekannt gegeben, dass die Richtlinie zur
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.