21.10.2020 Politik
Bundesgesundheitsminister Spahn plant drittes Digitalisierungsgesetz
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hält das Tempo bei der Digitalisierung aufrecht. Im Ministerium wird an einem dritten Digitalisierungsgesetz gearbeitet. Geplant ist, die Zulassung für die sogenannten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) zu vereinfachen. Aktuell sind zwei DiGAs vom Bundesinstitut für Arzneimittelsicherheit und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen: eine App bei chronischem Tinnitus sowie eine App gegen Angststörungen.
Künftig soll es eine Frist für die Festlegung von gruppenbezogenen Höchstbeträgen für die Hersteller geben. Diese sollen auch verpflichtet werden, Änderungen an der App zu dokumentieren – diese Festlegung gab es bisher nicht. Ein Teil der Daten aus den Apps soll auch in die elektronische Patientenakte (ePA) übernommen werden können. Weiteren Regelungsbedarf sieht das BMG bei der Weiterentwicklung des eRezepts – die Daten des eRezepts sollen mit der ePA kompatibel weren. Bislang handelte es sich um zwei getrennte digitale Anwendungen. Für den Pflegesektor ist die Einführung sogenannter DiPAs vorgesehen. Darüber hinaus sollen Privatversicherten an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden, um eRezept und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) nutzen zu können.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt
Weitere Artikel zum Thema
15.09.2023 Politik
Bundeskabinett beschließt Krankenhaustransparenzgesetz
Das Gesetz ermöglicht die Veröffentlichung eines Krankenhaus-Atlas, der die Leistungen und Qualitätsstufen von Kliniken zeigt.
14.09.2023 Politik
Mehr Mittel ab 2024 in der ambulanten Versorgung
Die Mittel für die ambulante Versorgung werden ab 2024 um
12.09.2023 Politik
Am 15. September findet deutschlandweit ein Globaler Klimastreik statt
Organisationen aus dem Gesundheitssektor, darunter der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR),
01.09.2023 GOÄ
Weiterentwicklung der UV-GOÄ
Ungefähr 3.700 Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte sind Stand Anfang 2023 für die gesetzliche Unfallversicherung tätig. Sie versorgen Unfallverletzungen und Berufskrankheiten in Kliniken oder in ambulanter Praxis und rechnen nach einer einheitlichen Gebührenordnung ab. Damit ist schon eine Besonderheit genannt, die das Durchgangsarztsystem von der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter unterscheidet.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.