02.04.2020 Politik
BMG: Versorgung bei Atemschutzmasken sichern
Krisenstab der Bundesregierung gibt neues Wiederverwendungsverfahren für medizinische Schutzmasken in Ausnahmefällen bekannt
Der Schutz des medizinischen Personals hat oberste Priorität. Deswegen hat sich die Bundesregierung frühzeitig entschieden, auch zentral medizinische Schutzausrüstung zu beschaffen. Solche Schutzausrüstung ist aber in Zeiten der Pandemie ein weiterhin knappes Gut. Die Versorgungslage für Schutzausrüstungen ist durch die weltweite Nachfrage extrem angespannt. Hier gilt es jetzt pragmatische und zielführende aber dennoch sichere Lösungen zu finden, um die Versorgung des medizinischen Personals mit Atemmasken mit Filterfunktion (FFP 2 und FFP 3) zu gewährleisten.
Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit ist dem Krisenstab der Bundesregierung daher ein neuartiges Wiederverwendungsverfahren von Atemschutzmasken vorgestellt worden. Zukünftig gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens eine begrenzte Wiederaufbereitung (maximal dreimal) von Atemschutzmasken insbesondere mit Filterfunktion (FFP2 und FFP3) durchzuführen. Dazu sind besondere Sicherheitsauflagen einzuhalten: Das neue Verfahren erfolgt durch das ordnungsgemäße Personifizieren, Sammeln und Dekontaminieren der Masken durch Erhitzen. Es kann in Ausnahmefällen, wenn nicht ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist in den Einrichtungen des Gesundheitswesens mit vorhandenen Mitteln kurzfristig umgesetzt werden, ohne das Schutzniveau zu senken.
Dazu erklären Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Der Schutz des Personals im Gesundheits- und Pflegebereich hat oberste Priorität. Es ist gut, dass wir hier schnell und vorausschauend eine sichere Lösung für mögliche Lieferengpässe finden konnten. Es werden gleichzeitig alle Anstrengungen unternommen, ausreichend neue Schutzmasken auf dem Weltmarkt zu ordern.“
Detaillierte Informationen finden Sie im Papier des Krisenstabs zum Einsatz von Schutzmasken in Einrichtungen des Gesundheitswesens, welches unter Einbeziehung des RKI, BfArM sowie IFA entstanden ist.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, www.bundesgesundheitsministerium.de, 01.04.2020
Weitere Artikel zum Thema
05.10.2020 BDC|News
Reform der Notfallversorgung: eine Gleichung mit vielen Unbekannten
Die deutschen Notfallaufnahmen arbeiten am Limit. Doch den Corona-Stresstest haben sie erfolgeich bestanden. Was braucht es, um die Leistungsfähigkeit der Notfallversorgung zu erhalten?
01.10.2020 Politik
Orientierungswert für Krankenhauskosten 2020 beträgt 2,60 %
Das Statistische Bundesamt hat den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser veröffentlicht. Er gilt als wichtige Kenngröße für die gesetzlichen Krankenkassen und Krankenhäuser.
23.09.2020 Politik
Zufriedenheit mit Gesundheitswesen erreicht Rekordwert
Der Continentale Versicherungsverbund stellt seine neue Studie vor. Die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem deutschen Gesundheitswesen liegt in der Corona-Krise auf einem Rekordniveau.
17.09.2020 Politik
Patientensicherheit und Mitarbeitersicherheit gehören zusammen
„Eine gute Patientenversorgung setzt einen wirksamen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten in Kliniken und Praxen voraus. Das gilt für die tagtägliche Patientenversorgung und das gilt ganz besonders für Pandemiezeiten, wenn Ärzte und andere Gesundheitsberufe über ihre Belastungsgrenzen hinaus gehen müssen und einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt anlässlich des Welttages der Patientensicherheit am 17.09.2020.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.