02.04.2020 Politik
BMG: Versorgung bei Atemschutzmasken sichern
Krisenstab der Bundesregierung gibt neues Wiederverwendungsverfahren für medizinische Schutzmasken in Ausnahmefällen bekannt
Der Schutz des medizinischen Personals hat oberste Priorität. Deswegen hat sich die Bundesregierung frühzeitig entschieden, auch zentral medizinische Schutzausrüstung zu beschaffen. Solche Schutzausrüstung ist aber in Zeiten der Pandemie ein weiterhin knappes Gut. Die Versorgungslage für Schutzausrüstungen ist durch die weltweite Nachfrage extrem angespannt. Hier gilt es jetzt pragmatische und zielführende aber dennoch sichere Lösungen zu finden, um die Versorgung des medizinischen Personals mit Atemmasken mit Filterfunktion (FFP 2 und FFP 3) zu gewährleisten.
Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit ist dem Krisenstab der Bundesregierung daher ein neuartiges Wiederverwendungsverfahren von Atemschutzmasken vorgestellt worden. Zukünftig gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens eine begrenzte Wiederaufbereitung (maximal dreimal) von Atemschutzmasken insbesondere mit Filterfunktion (FFP2 und FFP3) durchzuführen. Dazu sind besondere Sicherheitsauflagen einzuhalten: Das neue Verfahren erfolgt durch das ordnungsgemäße Personifizieren, Sammeln und Dekontaminieren der Masken durch Erhitzen. Es kann in Ausnahmefällen, wenn nicht ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist in den Einrichtungen des Gesundheitswesens mit vorhandenen Mitteln kurzfristig umgesetzt werden, ohne das Schutzniveau zu senken.
Dazu erklären Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Der Schutz des Personals im Gesundheits- und Pflegebereich hat oberste Priorität. Es ist gut, dass wir hier schnell und vorausschauend eine sichere Lösung für mögliche Lieferengpässe finden konnten. Es werden gleichzeitig alle Anstrengungen unternommen, ausreichend neue Schutzmasken auf dem Weltmarkt zu ordern.“
Detaillierte Informationen finden Sie im Papier des Krisenstabs zum Einsatz von Schutzmasken in Einrichtungen des Gesundheitswesens, welches unter Einbeziehung des RKI, BfArM sowie IFA entstanden ist.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, www.bundesgesundheitsministerium.de, 01.04.2020
Weitere Artikel zum Thema
16.03.2021 BDC|News
Internationale Veranstaltung VacciCON zu Covid-19-Impfstoffen
Am 27. März 2021 findet von 16.00 bis 18.00 Uhr erstmals eine globale Live-Session zu den Covid-19-Impfstoffen statt.
16.03.2021 BDC|News
BDC trauert um Dr. med. Heidrun Gitter
Am 15.3. verstarb unsere kinderchirurgische Kollegin Dr. Heidrun Gitter, Präsidentin der Ärztekammer Bremen und Vizepräsidentin...
10.03.2021 BDC|News
Aktualisierte Corona-Testverordnung tritt in Kraft
Jeder Bürger hat seit dem 8. März Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche. Das sieht die neugefasste Corona-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die am 9. März veröffentlicht wurde.
01.03.2021 Aus- & Weiterbildung
Physician Assistant (B.Sc.) – Patientennahe Akademisierung und Verstärkung für das ärztliche Team
Die Einführung des Berufsbildes Physician Assistant (PA) in vielen Ländern weltweit und auch in Deutschland ist damit begründet, Ärzte angesichts der zunehmenden Komplexität der Versorgung auf Grund der medizinischen, medizinisch-technischen und demografischen Entwicklung, von Vernetzungserfordernissen und der hierfür notwendigen berufsübergreifenden Versorgungskonzepte stärker als bisher zu unterstützen und von Routinetätigkeiten zu entlasten.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.