24.07.2023 Politik
BMG kündigt Hybrid-DRG für Anfang 2024 an
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2023/04/iStock-Hiraman-750x501.jpg)
Die Hybrid-DRG sollen zum 1. Januar 2024 eingeführt werden. Das geht aus der aktualisierten Arbeitsplanung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Demnach ist eine Rechtsverordnung für die zweite Jahreshälfte dieses Jahres geplant. Das Ziel ist die Einführung zum Jahresbeginn 2024.
Die neue Regelung der speziellen sektorengleichen Vergütung war mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz Ende vergangenen Jahres ermöglicht worden. Dafür hatte der Gesetzgeber einen neuen Paragrafen im Sozialgesetzbuch V eingeführt.
GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatten sich aber nicht fristgerecht auf einen Katalog für die Hybrid-DRG einigen können. Das Bundesgesundheitsministerium ist daher nun am Zug, die Details selbst auf dem Weg der Ersatzvornahme festzulegen.
Quelle: Ärzteblatt
Weitere Artikel zum Thema
01.10.2014 Politik
Turbulenzen an den Aktienmärkten – Klassische Sachwerte doch die bessere Alternative?
Warum das nervöse Marktumfeld im Juli und August 2014 Anleger
01.09.2014 Politik
Die europäische Perspektive der spanischen Spar-Strafsteuer
Während die Fußballweltmeisterschaft viele freudige Momenten in Deutschland mit sich
01.08.2014 Politik
Editorial: Passion Praxis
Vor einiger Zeit wurde ich gebeten, einen Vortrag zum Thema
01.08.2014 Politik
EU-Normierung darf Freiheit und Qualität des Arztberufes in Deutschland nicht beeinträchtigen
Die europäische Kommission hat beschlossen, dass alle Dienstleistungen bis zum Jahr 2020 in Europa genormt sein sollen. Zu den Dienstleistungen gehören auch das ärztliche Handeln und das Umfeld der Medizin.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.